Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 30

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daß sie aus der Länderkompetenz herausgenommen werden und in Bundeskompetenz übergehen sollte. Tierschutz ist so wie Artenschutz und Menschenschutz nicht teilbar. (Bundesrat Ing. Penz: Seit wann sind Sie für Zentralismus, Herr Kollege?)

Ich bin nicht für Zentralismus, ich bin für effektiven Tierschutz, Herr Direktor Penz! (Bundesrat Ing. Penz: Den gibt es ja! Es gibt ja die 15a-Verträge!) Darf ich jetzt darlegen, wie ich das verstehe!? Sie haben ja dann die Möglichkeit, sich selbst dazu zu äußern und – wenn es Ihnen gelingt – meine Aussagen zu konterkarieren.

Ich glaube, daß diese Materie umfassender geregelt werden soll – in diesem Bereich stimme ich dieser Vorlage zu, sonst müßte das ja auch länderumfassend geregelt werden. In dieser Richtung ist diese Gesetzesmaterie richtig angelegt. Ich meine allerdings, daß sie hinsichtlich der Kasuistik, die diese Materie beinhaltet, nicht richtig angelegt ist. Es gibt in den einzelnen Bereiche eine Menge von Dingen, die beachtet werden sollten. Wenn jemand dies genauer machen würde, würde er feststellen, daß sich das Gesetz selbst ad absurdum führt.

Ich glaube, daß dieses Gesetz eine lex imperfecta ist, denn es sind folgende Voraussetzungen notwendig: eine Transportbescheinigung, die unter anderem enthält: Bestätigung des Tierarztes – diese darf nicht älter als 48 Stunden sein –, bei artengeschützten Tieren muß eine entsprechende Erklärung vorliegen, die aber auch im Artenschutzgesetz enthalten ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Rösler. ) Deswegen haben wir ja – ich habe davon gesprochen – eine Zersplitterung der Materien. Es ist im Detail auszuführen, welche Medikamente verabreicht wurden. – Wie soll eine Bezirksverwaltungsbehörde, die durchführende Behörde ist, das wirklich kontrollieren?

Meine Damen und Herren! Damit möchte ich Ihnen zeigen, daß das nicht nur ein Fehlgriff im Bereich der Legistik ist. Wir machen hier ein Gesetz, das schon jetzt dazu verurteilt ist, reformiert zu werden. Das hat keinen Sinn, und darauf wollte ich in diesem Zusammenhang hinweisen!

Der Gedanke des Tierschutzes ist es, der uns heute hier bewegt, aber auch der Wunsch, diese Materie umfassender zu regeln – nicht nur österreichweit, sondern europaweit; vielleicht sogar weltumspannend. Dies umzusetzen, wäre unsere Aufgabe, um den Tierschutz effektiv zu gestalten.

Der vorsitzende Herr Präsident meinte scherzhaft, ich solle in diesem Zusammenhang erzählen, wie der Tierschutz in Afrika gehandhabt wird. Ich war vor kurzem dort und möchte Ihnen folgende Passage hier dartun: Meine Damen und Herren! Wollten wir dieses Tierschutzgesetz international übergelegt haben, wären wir voll zum Scheitern verurteilt. Und es würde letztlich dazu führen, daß diese Materie in diesem Gebiet als lächerlich angesehen wird.

Die Situation ist dort so, daß diese Materie einer umfassenderen Regelung, einer nicht zu kasuistischen Regelung bedürfe, sonst würden sich die Leute überhaupt nicht daran halten. Dann wäre das ein Gesetz für unser kleines Landl, und es hätte nicht einmal richtige Auswirkungen im Bereich der Europäischen Union.

Das sind die inneren Vorbehalte, die ich hier anmelden und im Namen meiner Fraktion nennen wollte. Dem Gesetz selbst – ich habe das am Anfang bereits ausgeführt – werden wir die Zustimmung geben, weil wir dem Tierschutz einen ganz besonderen Wert zuordnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.05

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Frau Bundesrätin Gertrude Perl. Ich erteile es ihr.

12.05

Bundesrätin Gertrude Perl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! "Tiertransporte" – zu Recht ein Reizwort in den Ohren engagierter Tierschützer und Menschen, die sich ein Herz bewahrt haben. Ich möchte in dasselbe Horn wie mein Vorredner stoßen und sagen: Wieviel unsägliches Tierleid


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