Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 93

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Die Jugendbeschäftigung ist ein spezielles Anliegen dieser Bundesregierung. Spezielle Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramme sollen neue Akzente setzen.

Beim Karenzurlaub gibt es eine Änderung: Die zweijährige Karenzzeit wird auf maximal 18 Monate für einen Elternteil reduziert; die verbleibenden sechs Monate können nur vom jeweils anderen Elternteil in Anspruch genommen werden. Für alle Alleinerzieherinnen wird es keine Ausnahme geben.

Eingeführt wurde eine Sozialversicherung für Werkverträge. Für Werkverträge wird es hinkünftig eine Sozialversicherungspflicht geben. Gültig wird diese Maßnahme voraussichtlich aber nur für jene Arbeitnehmer sein, die nirgendwo anders sozialversichert sind. Die eineinhalbfache Geringfügigkeit bleibt da nach wie vor ausgenommen.

Zum Schutz älterer Arbeitnehmer wird ein Bonus-Malus-System eingeführt. Unternehmer ersparen sich, wenn sie Mitarbeiter einstellen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, den halben, und wenn sie Mitarbeiter einstellen, die über 55 Jahre sind, den ganzen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Unternehmer, die einen Mitarbeiter, der das 50. Lebensjahr überschritten hat, kündigen, müssen an die Arbeitsmarktverwaltung einen Obolus entrichten, dessen genaue Berechnung gut überlegt wurde.

Bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde folgende Regelung getroffen: Für all jene Frauen, die heuer 55 Jahre alt werden, und für all jene Männer, die heuer das 60. Lebensjahr erreichen, gelten die bisherigen Regelungen. Mit 1. Jänner 1997 werden die erforderlichen Beitragsmonate je Halbjahr um drei Monate erhöht. Mit 1. Jänner 2001 – bei dann 450 Versicherungsmonaten beziehungsweise 37,5 Beitragsjahren – endet die Erhöhung. Kindererziehungszeiten werden weiterhin angerechnet.

Schul- und Hochschulzeiten müssen, wenn sie für die Pension wirksam werden sollen, nachgekauft werden. In Zukunft werden bei 35 Versicherungsjahren lediglich 60 Prozent der Bemessungsgrundlage ausbezahlt; bisher waren es 64,5 Prozent.

All das sind Maßnahmen, die Opfer erfordern, die aber, wie ich meine, unumgänglich sind, um die Budgetkonsolidierung, wie vereinbart, über die Bühne bringen zu können.

Änderungen gibt es auch beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe und bei der Sonderunterstützung. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muß der Arbeitnehmer wie bisher 26 Wochen durchgehend beschäftigt gewesen sein. Als Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld werden die letzten 12 statt bisher die letzten sechs Monate herangezogen. Langzeitarbeitslose sollen nach eineinhalb Jahren Arbeitslosigkeit eine Arbeit im Sozialbereich, im Rahmen der sogenannten Gemeinnützigkeitsinitiative angeboten bekommen. Die Entlohnung erfolgt nach Kollektivvertrag; die Kosten für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin übernimmt zum Großteil das Arbeitsmarktservice.

Die Notstandshilfe wird – aufgeteilt nach vier Kategorien – gekürzt. Wer im letzten Jahr 140 Tage sozialversichert beschäftigt war, erhält 20 Wochen lang Arbeitslosengeld, danach sechs Monate Notstandshilfe im Ausmaß von 92 Prozent, und dann gibt es maximal den Ausgleichszulagenrichtsatz von 7 887 S. Bezieher einer geringeren Notstandshilfe bleiben auf ihrem bisherigen Niveau.

Wer in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang gearbeitet hat, bekommt 30 Wochen Arbeitslosengeld, dann sechs Monate Notstandshilfe im Ausmaß von 92 Prozent, dann höchstens den Richtsatz der Exekutionsordnung von 9 100 S pro Monat.

Wer über 40 Jahre alt ist und in den letzten neun Jahren sechs Jahre beschäftigt war, bekommt 39 Wochen Arbeitslosengeld und danach die Notstandshilfe wie bisher.

Wer über 50 Jahre alt ist und in den letzten 15 Jahren neun Jahre Arbeit hatte, bekommt 52 Wochen Arbeitslosengeld, Notstandshilfe wie bisher, eine Dynamisierung gibt es nach drei Jahren.


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