Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 11

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Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Johanna Schicker übernommen. Ich bitte um den Bericht, Frau Bundesrätin.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates, der als Initiativantrag von den Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen am 29. Februar 1996 im Nationalrat eingebracht wurde, hat unter anderem Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Sonderunterstützungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes zum Inhalt.

Mit dem Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996 sollen zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes im Bereich der Arbeitsmarktpolitik Einsparungen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung Älterer getroffen werden.

Dazu sind im gegenständlichen Gesetzesbeschluß des Nationalrates folgende Maßnahmen vorgesehen:

Ersatz der bisherigen Form der allgemeinen Sonderunterstützung bei gleichzeitiger Existenzsicherung; Freigrenzenerhöhung für die Notstandshilfe im Dauerrecht, Beibehaltung der Möglichkeit des Übergangs in die vorzeitige Alterspension in den bisherigen Fällen.

Einschränkung der Bergbau-Sonderunterstützung.

Arbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer einstellen, sollen in der Arbeitslosenversicherung beitragsrechtlich bessergestellt werden, hingegen sollen Arbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer kündigen (mit Ausnahme der Fälle einer Betriebsschließung), einen Zusatzbeitrag in der Arbeitslosenversicherung entrichten; ein budgetentlastender Effekt ergibt sich entweder durch die Anhebung des Pensionsanfallsalters oder durch die Beitragsleistung.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ursula Haubner. Ich erteile dieses.

13.38

Bundesrätin Ursula Haubner (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Herr Bundesminister! Mit den Änderungen, das Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996 betreffend, kommt es neben der Aufhebung der allgemeinen Sonderunterstützung für Frauen ab dem 54. Lebensjahr und für Männer ab dem 59. Lebensjahr unter anderem auch zur Einführung eines Bonus-Malus-Systems für ältere Arbeitnehmer.

Ziel dieser Maßnahme soll es sein, die überproportionale Arbeitslosigkeit älterer Menschen zu verhindern. Arbeitgebern, die ältere Arbeitnehmer einstellen, wird der Dienstgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 3 Prozent auf 1,5 Prozent der Bemessungsgrundlage halbiert. Umgekehrt wird bei Kündigung eines älteren Arbeitnehmers ein Malus als Einmalzahlung fällig, und zwar ab dem 50. Lebensjahr 0,1 Prozent des Bruttolohnes bis maximal 3 Prozent. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer.

Wir Freiheitliche lehnen dieses Modell aus mehreren Gründen ab. Erstens ist der Bonus unserer Meinung nach zu gering, um die Einstellung eines neuen Mitarbeiters in dieser Altersgruppe spürbar attraktiv zu machen. Wir glauben, daß der Malus ebenfalls zu gering ist, um eine Kündigung finanziell unattraktiv zu machen. Ein weiteres Risiko sehen wir darin, daß Arbeitnehmer zum Beispiel mit 49 Jahren gekündigt werden, und zwar ohne Malus, und nach dem 50. Lebensjahr mit einem wesentlich schlechteren Vertrag wieder angestellt werden können.

 


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