Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 10

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13.13

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsordnung): Herr Präsident! Ich ersuche die Sitzung zur Ermöglichung von Fraktionsberatungen zu unterbrechen.

13.13

Präsident Johann Payer: Ich unterbreche die Sitzung bis 13.30 Uhr.

(Die Sitzung wird um 13.14 Uhr unterbrochen und um 13.32 Uhr wiederaufgenommen .)

Präsident Johann Payer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf .

Abstimmung über die Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Johann Payer: Ich gehe jetzt in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit . (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen .

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Johann Payer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 4 bis 6 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Johann Payer: Es liegt mir weiters ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Kapral und Genossen an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Ditz betreffend Einführung der Pickerlmaut vor.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. März 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996) (124/A und 64/NR sowie 5144 und 5148/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996).


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