Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 19

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Das war die Ausgangssituation, und angesichts dessen wird jedem Arbeitnehmer, jedem Österreicher klar, daß etwas geschehen muß. Und ich möchte auch der Jugend sagen, daß jeder Schilling, der jetzt nicht gespart wird, eine Belastung für die Zukunft darstellt.

Nun zu den einzelnen Gesetzen. Es handelt sich insgesamt um Dämpfungsmaßnahmen. So findet beispielsweise die Anhebung der Lohnklassen nicht mehr jährlich oder zweijährig statt, sondern nur mehr in einem dreijährigen Abstand. Das ist eigentlich schon die zweite Dämpfungsmaßnahme, die wir erleben, denn im Vorjahr wurde bei den höheren Lohnklassen der Prozentsatz des Arbeitslosengeldes etwas zurückgenommen.

Ein weiterer Ansatzpunkt, der breit in Diskussion an jedem Wirtschaftstisch ist, ist der Kampf dem Mißbrauch. – Eine unbestrittene Notwendigkeit, der aber mit dieser vorliegenden Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Rechnung getragen wird, indem die Strafsätze angehoben werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber doch anführen, daß im Ausschußbericht vom Ministerium für Arbeit und Soziales einige Widersprüche enthalten waren. Es wird dort von 300 S bis 30 000 S Strafe gesprochen. Das entspricht nicht dem alten Gesetz, dem derzeit noch bestehenden Recht. Es sollte dort 3 000 S heißen.

Auch bezüglich Millionen und Milliarden hat es Widersprüche gegeben, auf die ich noch zurückkommen werde.

Um den Ausfall der Sonderunterstützung für Frauen etwas zu mildern, wird die Freigrenze für Notstandshilfeempfänger um 200 Prozent angehoben, wenn diese das 54. Lebensjahr erreicht haben und in den letzten 25 Jahren 180 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig waren. Diese Maßnahme begrüße ich sehr, weil ich grundsätzlich der Auffassung bin, daß der gänzliche Ausfall der Sonderunterstützung für viele Arbeitnehmer, im besonderen aber für Frauen, eine harte Maßnahme wäre.

Ich darf mir aber doch die Frage erlauben: Warum kommt es zur gänzlichen Abschaffung der Sonderunterstützung? – Weil es Übergriffe gegeben hat, weil es Mißbrauch gegeben hat. Das sind die ursächlichen Auslöser. Ich muß bedauerlicherweise bereits in der Vergangenheitsform sprechen. Eine gute soziale Maßnahme wurde überbeansprucht, es wird sie daher nicht mehr geben. Sie wurde aber im wesentlichen durch Großfirmen, durch halbstaatliche und staatliche Unternehmen überbeansprucht, die den vorzeitigen Abgang älterer Dienstnehmer in geradezu inhumaner Weise gefördert haben. Sie waren es, die dieses wichtige Sozialgesetz zu Fall gebracht haben. Es waren Betriebe dabei – und ich könnte sie aufzählen –, die den Eintritt in die Sonderunterstützung beziehungsweise den zu frühen Abgang langjähriger Dienstnehmer geradezu vergoldet haben. Daher kam es, wie es kommen mußte: Eine Maßnahme, die wir für Klein- und Kleinstbetriebe als ein Hilfsmittel zur leichteren Anpassung der Dienstnehmerstrukturen gesehen haben, ist dadurch bedauerlicherweise gefallen.

Eingespart wird durch diese Maßnahme sehr wohl. Der Einsparungseffekt bei Wegfall der allgemeinen Sonderunterstützung – ich darf vorweg die Zahlen bringen, die diese Maßnahme im Jahre 1996 insgesamt bei Weiterbestehen gekostet hätte – sieht folgendermaßen aus:

Der Aufwand für die Sonderunterstützung hätte 1996 rund 1, 925 Milliarden Schilling betragen – und da war der Fehler –, im Jahr 1997 1,9 Milliarden Schilling. Dieser Aufwand sinkt natürlich durch das Auslaufen, er nimmt ständig ab, weil es Übergangsbestimmungen gibt. Insgesamt betragen mit Einrechnung der Übergangsbestimmungen die Einsparungen für 1996 219 Millionen Schilling und für 1997 623 Millionen Schilling. Im Jahr 2000 wird es für diesen Bereich keine Kosten mehr geben. – Das ist Faktum.

Ich möchte noch eine kleine Rückblende zum Arbeitslosenversicherungsgesetz vornehmen. Ich bin froh darüber, daß eine Reihe von in Diskussion befindlichen Maßnahmen nicht durchgeführt wurde, weil das doch – und diese Einsicht hat sich durchgesetzt – ein allzu großer Eingriff in gute Sozialmaßnahmen gewesen wäre, die notwendig sind. So hat sich zum Beispiel die Verlängerung des Bemessungszeitraumes von einem halben auf ein ganzes Jahr nicht durchge

 


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