Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 29

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3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. März 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien" (DAK-Gesetz 1996) (24 und 63/NR sowie 5157/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird. Es sind dies ein Bundesgesetz über die Gründung einer Österreich Institut G.m.b.H. (Österreich Institut-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien".

Die Berichterstattung über die Punkte 2 und 3 hat Herr Bundesrat Mag. Gerhard Tusek übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Zum Bericht über das Österreich Institut-Gesetz:

Aufgabe der Österreich Institut G.m.b.H. ist die Durchführung von Deutschkursen im Ausland. Im Auftrag der zuständigen Bundesorgane kann sie die Durchführung weiterer kultureller Aufgaben im Ausland, wie Entsendung von Lektoren, Lehrern, Betreuung von Österreich-Bibliotheken und so weiter, übernehmen.

Ziel der Ausgliederung ist die Sicherung eines professionellen Managements der Deutschkurse – qualifizierte Kursleiter, pädagogische Betreuung, Einsatz geeigneter Unterrichtsmaterialien, Lehrerfortbildung und so weiter –, die Ermöglichung weitgehender Eigenfinanzierung – Kurs- und Prüfungsgebühren und so weiter – und die Schaffung eines rechtskonformen Einsatzes österreichischer Lehrer.

Die Finanzierung der Österreich Institut G.m.b.H. erfolgt durch eigene Einnahmen und durch jährliche Zuschüsse aus dem Bundesbudget. Für die ersten sechs Jahre ist zusätzlich zum Stammkapital von 1 Million Schilling ein Zuschuß von 87,5 Millionen Schilling erforderlich. Vergleichsweise ergeben die auf sechs Jahre hochgerechneten Kosten der Deutschkurse im Jahr 1994 – Durchführung Sektion V des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten – 92,9 Millionen Schilling. Damit führt die Ausgliederung trotz der Kosten für die Einrichtung der Zentrale bereits in den ersten sechs Jahren zu Budgeteinsparungen von 4,4 Millionen Schilling.

Mit der Ausgliederung ist eine Einsparung von insgesamt zwölf Planstellen verbunden.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe auch den Bericht über die "Diplomatische Akademie Wien":

Aufgrund der seit ihrer Gründung im Jahr 1964 eingetretenen Globalisierung der internationalen Beziehungen und der zunehmenden Konkurrenz vergleichbarer Ausbildungsstätten im In- und Ausland stellt die Diplomatische Akademie als Organisationseinheit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht mehr die für eine betriebswirtschaftliche Durchführung markt- und wettbewerbsorientierter Lehrgänge und Veranstaltungen geeignete Konstruktion dar.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluß des Nationalrates wird die Diplomatische Akademie in eine betriebswirtschaftlich geführte Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgegliedert.

Das Ausbildungsangebot wird an die Bedürfnisse eines modernen Außendienstes sowie an die Bedürfnisse der in- und ausländischen Interessenten insbesondere aus Osteuropa und den Entwicklungsländern angepaßt.

Der bisherige zweijährige Lehrgang wird auf einen einjährigen reduziert.

 


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