Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 35

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meinde kann sich keinen Bauhof leisten, sie muß die notwendigen Arbeiten an die jeweiligen privaten Unternehmer vergeben.

Die österreichischen Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten sind dazu da, fleißig und mit hoher Sachkenntnis die Verwaltung unseres Landes sicherzustellen. Es wäre nach meiner Auffassung ein Fehler, sie dem scharfen Wind der wirtschaftlichen Tätigkeit auszusetzen. Dazu sind eben andere Strukturen nötig.

Lassen Sie mich einen Vergleich bringen. Das wäre so ähnlich, als würde man dem ersten Geiger der Wiener Philharmoniker sagen, er solle auf der Originalgeige von Johann Strauß, die er übrigens zum Neujahrskonzert spielte, die Schafgeige zum Zillertaler Hochzeitsmarsch spielen. Das würde eben nicht passen.

Wir von der ÖVP geben diesem Gesetz, das mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit verspricht, gerne unsere Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.35

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Dr. Manfred Mautner Markhof. Ich erteile es ihm.

15.35

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hoher Bundesrat! Auch ich darf mich heute mit dem Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien" und mit dem Bundesgesetz über die Gründung einer Österreich Institut G.m.b.H. – in der Kurzform: Österreich Institut-Gesetz – auseinandersetzen.

Inhalt des ersten Gesetzes sind die Ausgliederung der Diplomatischen Akademie in eine betriebswirtschaftlich geführte Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Reduzierung des zweijährigen Lehrgangs auf ein Jahr und die Einrichtung eines postgradualen Höheren Lehrgangs für Internationale Studien in Kooperation mit einer österreichischen Universität – das halte ich für eine ganz ausgezeichnete Lösung, die uns, glaube ich, noch große Möglichkeiten eröffnen wird.

Gegenstand des zweiten Gesetzes ist die Ausgliederung der Deutschkurse in eine Österreich Institut G.m.b.H. im Eigentum des Bundes – vertreten durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Meine Damen und Herren! Die 1964 gegründete Diplomatische Akademie in Wien, die an die Tradition der ehemaligen Konsularakademie anknüpft, genießt weltweit zweifellos einen ausgezeichneten Ruf. Aber angesichts der zunehmenden Globalisierung der internationalen Beziehungen und aufgrund der stärker werdenden Konkurrenz vergleichbarer Ausbildungsstätten im In- und Ausland halte ich die vorgesehene Reform der Diplomatischen Akademie und ihre Ausgliederung aus der Bundesverwaltung für ein absolutes Gebot der Stunde. Denn dies ist die Grundvoraussetzung für ein flexibleres Agieren der Diplomatischen Akademie sowohl im inhaltlichen als auch im wirtschaftlichen Sinne, wodurch die Akademie in noch stärkerem Ausmaß als bisher auf die zeitgemäßen Erfordernisse der postuniversitären Diplomatenausbildung eingehen kann.

Es ist auch sehr positiv, daß der Akademie mit diesem Gesetz Möglichkeiten zur Erschließung zusätzlicher Einnahmsquellen geboten werden, was nicht zuletzt zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes führen wird.

Meine Damen und Herren! Abgesehen davon, daß mir die Diplomatische Akademie ganz besonders am Herzen liegt, hatte ich doch selbst vor einigen Jahren einen Lehrauftrag dort inne, bin ich der festen Überzeugung, daß die immense Bedeutung einer Institution wie der Diplomatischen Akademie nicht oft genug hervorgehoben werden kann.

Wenn der eine oder andere Mitbürger der Ansicht sein mag, im Zeitalter weltweit vernetzter Kommunikationsmedien verringere sich die Notwendigkeit diplomatischer Vertretungen und der Reisediplomatie, so kann ich darauf nur antworten: Noch nie waren diplomatische Vertretungen


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