Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 80

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sind und bei diesen oder den Gemeinden Kosten verursachen, ein Zustimmungsrecht erhält. Mit einer solchen Aufwertung könnte der Bundesrat seiner Aufgabe, nämlich Mitwirkungsorgan der Länder, und zwar ein echtes und wirkliches Mitwirkungsorgan der Länder im Bund zu sein, wirkungsvoll nachkommen.

Solche Forderungen haben aber, vor allem gegenüber dem Nationalrat, nur dann das nötige Gewicht – das möchte ich auch sagen –, wenn sie auch vom Bundesrat selbst mitgetragen und vertreten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Landeshauptmann von Salzburg bin ich natürlich in erster Linie dem Salzburger Landtag als dem Salzburger Landesparlament politisch verantwortlich. Der Salzburger Landtag hat in seiner Sitzung am 5. Juni 1995 zur Bundesstaatsreform und zur Neukodifikation der Bundesverfassung folgende Wünsche des Landes Salzburg formuliert, die ich Ihnen vortragen und in Erinnerung rufen möchte:

Erstens: Angelegenheiten, die den Ländern zur Vollziehung übertragen werden, sind von diesen in Eigenverantwortung wahrzunehmen. Gleichzeitig mit der Übertragung von Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung ist die Frage der Finanzierung zu lösen. Angelegenheiten der Vollziehung der Länder sind nur vor den Landesparlamenten verantwortlich zu stellen beziehungsweise nur durch diese geltend zu machen.

Zweitens: Die mit der Neuordnung der Kompetenzverteilung notwendigerweise verbundene Neugestaltung der Finanzverfassung und des Finanzausgleiches ist im Interesse der Länder zu klären.

Drittens: Eine moderne Verteilung der Staatsaufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die überdies dem Subsidiaritätsprinzip entspricht, ist, wie im Perchtoldsdorfer Pakt festgelegt, in der Bundesstaatsreform zu verwirklichen.

Viertens: Eine Neuordnung der Aufgaben des Bundesrates ist in die Bundesstaatsreform aufzunehmen. Dabei ist darauf zu achten, daß es unter anderem durch ein wirksames Vetorecht in allen Materien, die direkt oder indirekt die Bundesländer betreffen, zu einer Aufwertung des Bundesrates kommt, sodaß der Bundesrat in Zukunft als echte Ländervertretung tätig wird.

Fünftens – das war der Wunsch des Salzburger Landtages –: Artikel 105 B-VG ist so zu formulieren, daß von der Vertretungsbefugnis des Landeshauptmannes die Belange der Gesetzgebung nicht berührt werden und daß weiters als Koordinationsgremium der Länder nicht nur die Landeshauptleutekonferenz vorgesehen wird, sondern wenigstens auch die parlamentarische Koordination ermöglicht wird. – Das war der Beschluß des Salzburger Landtages, den ich Ihnen hier zur Kenntnis bringen wollte.

Meine Damen und Herren! Vor dem Bundesrat, der Vertretung aller österreichischen Länder im nationalen Parlament, darf ich als Landeshauptmann von Salzburg das Bekenntnis zu einem erneuerten gesamtösterreichischen Föderalismus ablegen, dies in der Tradition der großen Salzburger Föderalisten, der Landeshauptmänner Franz Rehrl, Josef Klaus, Hans Lechner, Wilfried Haslauer und Hans Katschthaler.

Es ist dies ein Bekenntnis zur Kooperation der Länder untereinander im Geiste der Solidarität, Subsidiarität und Selbständigkeit sowie zur Kooperation mit dem Bund im Geiste einer gesamtösterreichischen und gesamteuropäischen Partnerschaft und schließlich ein Bekenntnis des Landes Salzburg zum österreichischen Vaterland als lebendige pluralistische und föderalistische Einheit vieler Autonomien im Herzen und damit verbunden mit Europa.

Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich bitte diejenigen aus den anderen Bundesländern, mir das zu erlauben –, mich bei den Salzburger Bundesräten, bei Herrn Bundesrat Bürgermeister Ludwig Bieringer, bei Herrn Bundesrat Stefan Prähauser, bei Herrn Bundesrat Andreas Eisl und beim ausgeschiedenen Bundesrat Ing. Georg Leberbauer sehr herzlich bedanken für die engagierte Vertretung meines Bundeslandes und der Interessen aller Bundesländer im Sinne des Föderalismus. Ich möchte Ihnen dafür sehr herzlich danken.


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