Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 112

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Wenn eine Berghauptmannschaft künftig eine Gewinnungsbewilligung erteilt, dürfen die Gemeinden zwar dazu Stellung nehmen, aber in die Entscheidung selbst können sie nicht eingreifen.

Meine Damen und Herren! Wir als Freiheitliche sehen mit dieser formalen Parteienstellung für die Gemeinden den ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir werden das Samenkorn vor seiner Aussaat in die richtige Richtung nicht ablehnen, sondern wir freiheitlichen Ländervertreter hoffen, daß künftig Schürf- und Gewinnungsbewilligungen aus der Flächenwidmung hervorgehen, damit den Gemeinden nicht nur eine formale Parteienstellung übertragen wird, sondern ihnen künftighin bei der Erteilung von Schürf- und Gewinnungsbewilligungen auch eine Kompetenz übertragen wird. Unter diesem Aspekt, daß das der erste Schritt in die hoffentlich richtige Richtung ist, werden wir unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.58

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen, 1174/J bis 1180/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin ist Freitag, der 24. Mai 1996, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

In der nächsten Sitzung findet auch eine Fragestunde statt. Es sollen Anfragen an den Bundesminister für Inneres zum Aufruf gelangen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Dienstag, den 21. Mai 1996, ab 14 Uhr vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen .

Schluß der Sitzung: 18.00 Uhr

 

 


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