Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 111

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und hat in den letzten Jahren Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten gegeben, weil unter anderem der Anwendungsbereich des Berggesetzes auf den Sektor Schotter- und Kiesabbau ausgeweitet wurde und die Parteistellung von Anrainern und vor allem Gemeinden nicht gegeben beziehungsweise stark eingeschränkt war. Beschwerden sowohl von Anrainern als auch von Gemeinden waren die Folge.

Ich habe im Grunde genommen den Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Rieser, nichts hinzuzufügen. Wir kennen die Problematik. Ich bin auch Bürgermeister einer Gemeinde, der Gemeinde Eberndorf in Kärnten, wo der Rohstoff Schotter zur Genüge in der Nähe von Grundstücksflächen vorhanden ist, und damit sind genügend Probleme verbunden. Ich glaube, das kann man im großen und ganzen so zusammenfassen. Denn wie war es denn bisher?

Die Fläche ist wohl raumordnerisch ausgewiesen worden, der Flächenwidmungsplan wurde beschlossen, im Anschluß daran hatte man jedoch, sobald der Gemeinderat die Zustimmung erteilt hat, keine Möglichkeit mehr als Gemeinde, irgendwie eingreifend zu wirken. Es war vorbei. Es ist dann nach dem Gewerberecht abgebaut worden, natürlich unter Einhaltung aller Rechte, ob es jetzt Umweltschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht oder sonstige Rechte betraf, ob in weiterer Folge allerdings auch dementsprechend alles eingehalten wurde, das ist die Problematik, die wir vor Ort haben und bei der wir nicht eingreifen können.

Meine Damen und Herren! Wir bekennen uns zur Sicherung des Bergbaues, wir bekennen uns auch zum Abbau von Mineralrohstoffen, das ist gar keine Frage. Man muß allerdings die Frage des Interessenausgleiches und damit die Fragen der Nachbarschafts- und Parteirechte mitberücksichtigen und durch ein neues Berggesetz, das uns versprochen wurde, Rechtsunsicherheiten hintanhalten. Denn wenn Gemeinden mitentscheiden und mitverantworten, dann haben sie einfach auch das Recht, mitbestimmen zu können. Deshalb heute eine Ja zur Parteistellung der Gemeinden und ein Ja, keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile dieses.

17.54

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Beim vorliegenden Berggesetz kommt den Gemeinden eine formale Parteienstellung im eigenen Wirkungsbereich wie Raumordnung, Umweltschutz und Gesundheitspolizei zu. Das, meine Damen und Herren, ist der einzige positive Ansatz des vorliegenden Gesetzesbeschlusses.

Denn, meine Damen und Herren, es steht wohl außer Zweifel, daß die Gemeinden mit diesem Gesetz in ein neues Spannungsfeld geraten. Ähnliche Spannungsfelder gibt es auch in anderen Bereichen, zum Beispiel im Baurecht. Es befinden sich einige Bürgermeister unter uns, und Sie wissen, im Baurecht ist der Bürgermeister Behörde erster Instanz, gleichzeitig ist er aber auch Repräsentant der Gemeinde, und ferner ist seine Repräsentanz von der Gunst seiner Gemeindebürger, also von den Wahlen, abhängig. Hier gibt es schon ein großes Spannungsfeld. Ich brauche die Konfliktsituation im Bereich des Baurechtes nicht näher zu erörtern.

Beim vorliegenden Berggesetz ist die Situation gleich, wenn nicht sogar noch brutaler. Einerseits wird es das notwendige Bemühen um Ertragsanteile geben, verstärkt um das Arbeitsplatzargument, und andererseits wird es für die Gemeinden Intentionen geben, durch Umwelt, Raumordnung und gesundheitspolitische Gegebenheiten einen Widerspruch zur ersten Seite darzustellen. Es wird also mit diesem Berggesetz eine Fülle von Interessenkollisionen geben.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Situation wird sich in Hinkunft aber um einen weiteren Punkt erhärten: Die Bewohner einer Gemeinde werden im Glauben leben, daß die Gemeinde bei der Erteilung von Gewinnungsbewilligungen mitentscheidet. Dem ist aber nicht so. Dem ist im vorliegenden Gesetz nicht entsprochen worden, denn es gibt lediglich eine formale Parteienstellung.


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