Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 110

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Fraktionen Punktationen über die gewünschte weitere Vorgangsweise im Zusammenhang mit dem Berggesetz erstellen und dem Wirtschaftsministerium zugewiesen werden sollen.

Das Ziel dieser Vorgangsweise ist, daß die letzten Erkenntnisse der von der geologischen Bundesanstalt im Auftrag der Bundesländer erstellten Studie, nämlich der Homogenisierungsschritt zu einer bundesweiten Homogenisierung, auch in diesem Bereich greifen. Es muß einfach in diese Diskussion einfließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in meiner Einleitung von einem Kompromiß gesprochen. Ich habe deshalb von einem Kompromiß gesprochen, weil uns diese Materie auch in Zukunft noch belasten wird. (Präsident Payer übernimmt den Vorsitz.) Bürgerinitiativen, die aufgrund der unzumutbaren Belastungen durch Staub und Lärm gegründet werden, werden uns zwingen, eine Grundsatzdebatte zu führen. Ich möchte auf diesen äußerst unbefriedigenden Rechtszustand aufmerksam machen und verlange mit allem Nachdruck, diese Diskussion in absehbarer Zeit auch wirklich zu führen.

Ich möchte meine Forderung mit einem Beispiel aus meinem ehemaligen Wirkungsbereich als Bürgermeister untermauern. Im Flächenwidmungsplan haben wir nach Absprache mit dem Grundbesitzer ein Bauland ausgewiesen, welches auch in Rechtskraft erwachsen ist. Eine Verbauungsstudie wurde in Auftrag gegeben, die Projektierung der Infrastruktur eingeleitet und auch die ersten Baumaßnahmen mit hohem finanziellen Aufwand getätigt. In der Zwischenzeit wurde nach dem Berggesetz ein Steinbruch in unmittelbarer Nähe bewilligt, ohne die Gemeinde anzuhören. Der Grundbesitzer konnte aufgrund der Lärmentwicklung und der Staubbelästigung keine einzige Parzelle verkaufen, das Grundstück wurde entwertet, und der Besitzer erlitt dadurch große finanzielle Einbußen. Jenes Geld, das seitens der Gemeinde bei den Vorbereitungsarbeiten sozusagen in die Erde hineingelegt wurde, werden wir nie mehr wiedersehen.

Ein Beispiel aus einem anderen Bundesland. Aus der Gemeinde Breitenau in Niederösterreich ist mir bekannt, daß von der Berghauptmannschaft Wien eine Schürfbewilligung außerhalb des vorhandenen und bisher bewährten Kiesleitplanes, und zwar direkt an das Siedlungsgebiet angrenzend, praktisch bis vor die Haustür der Hauseigentümer, erteilt wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es uns Politikern nicht gelingt, derartige Fälle durch ordentliche Gesetze auszuschalten, regieren wir absolut an den berechtigten Grundbedürfnissen unserer Bevölkerung vorbei. Eine Schottergrube vor der Haustüre und unzumutbare Lärm- und Staubbelästigung unserer Gemeindebürger darf es nicht geben.

Den Gemeinden muß eine eigenständige Entwicklung gewährt sein, und Ziel unserer Politik muß es sein, Ordnung in die Raumordnung zu bringen, wobei der Bergbau geordnet und die Lebensqualität für den Menschen gesichert wird. Die Natur ist ein Komplex von Gefügen. Ihr Schutz erfordert Denken und Handeln. Umwelt und Natur sind gemeinsames Gut aller Menschen und Generationen. Die Ökonomie, also der haushälterische Umgang mit Gütern, gilt im besonderen für den Umgang mit der Natur. In diesem Sinne stellt die Formalparteistellung zwar heute eine Notwendigkeit dar, um das öffentliche Interesse über einzelne Interessen zu stellen, es soll jedoch kein Verhinderungsgesetz des Verhinderungswillens gemacht werden, in dem egoistischem Gedankengut Vorrang eingeräumt wird. Eine Interessenabwägung muß aber möglich sein.

Ich verlange vom Bundesministerium für Wirtschaft, diese höchstnotwendige Novellierungsphase des Berggesetzes einzuleiten im Interesse der Bürger, im Interesse der Gemeinden, aber insbesondere auch im Interesse unserer Länder, unserer Heimat. Wir von unserer Fraktion werden diesem Berggesetz, dieser Novellierung, die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.50

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Josef Pfeifer. Ich erteile dieses.

17.51

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Das österreichische Berggesetz steht bereits seit Jahren in Diskussion. Es wurde oft novelliert


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