Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 109

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vorschriften. Die in der Novelle vorgesehenen Regelungen sind demnach als EU-konform anzusehen.

Der Wirtschaftsausschuß faßte am 26. März 1996 gemäß § 32 Abs. 2 lit. g GO-BR mit Stimmenmehrheit den Beschluß, die Verhandlungen über die Änderungen des Berggesetzes 1975 zu vertagen.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März und am 23. April 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (den Vorsitz übernehmend): Ich danke für den Bericht und bitte Herrn Bundesrat Rieser, das Wort zu nehmen.

17.41

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Berggesetz wurde im Nationalrat am 20.3.1996 beschlossen und soll heute hier vom Bundesrat verabschiedet werden.

Wir haben vorhin vom Berichterstatter gehört, daß dieser Initiativantrag auch das Ergebnis langwieriger Verhandlungen ist und die Einräumung der Stellung einer Formalpartei für die den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zur Vollziehung zukommenden Angelegenheiten darstellt. Natürlich ist das nur ein Schritt, aber der erste Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch ein Kompromiß, aber ich bin zuversichtlich, daß sich gerade das Hohe Haus in Zukunft mit dieser Materie noch auseinandersetzen wird.

Besonders im Bereich der Gesundheitspolizei, des Umweltschutzes und der Raumplanung hat die Gemeinde kraft der Gesetze die Verpflichtung, im Interesse der Bürger tätig zu sein. Es gibt nur wenige Gesetze, die so massiv in die Gemeindeautonomie eingreifen wie das Berggesetz. Die Einbeziehung von Schotter und Kies in das Bergrecht kann daher nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

Als langjähriger Bürgermeister, der mit dieser Gesetzesmaterie oft kontaktiert wurde, hatte ich großteils negative Erfahrungswerte, weil ich die Interessen der Bürger nicht entsprechend wahrnehmen konnte. Das örtliche Entwicklungskonzept, das vom jeweiligen Gemeinderat beschlossen wurde, fließt nun endlich als Grundlage im Anhörungsverfahren in die Entscheidung ein. Selbstverständlich haben sich auch die anderen, unter anderem die Länder, in deren Gebieten die begehrten Abbaufelder liegen, mit der Erteilung der Gewinnungsbewilligung im Bereich des Naturschutzes, der Raumordnung, insbesondere aber im Bereich des Fremdenverkehrs und des Umweltschutzes auseinanderzusetzen.

Hohes Haus! Der ländliche Raum prägt das Bild Österreichs entscheidend. Der ländliche Raum ist Wohn-, Arbeits- und Lebensraum für mehr als die Hälfte der österreichischen Bevölkerung. Der Trend zum Leben auf dem Land ist eine Folge des in den letzten Jahrzehnten erfolgreich vollzogenen Strukturwandels im ländlichen Raum. Ziel dieser Novelle ist es, den ländlichen Raum als Heimat für seine Bevölkerung zu bewahren. Es geht in diesem Zusammenhang darum, daß die Kommunalpolitiker ihre eigenständige Entwicklung – im Interesse der Gemeinde – beurteilen und festlegen können.

Mit großer Vorsicht betrachte ich in diesem Zusammenhang so manche Monopolsentwicklung einiger Gesellschaften in unserer Republik. Zentralistische, große Schottergewinnungsstätten sind genauso abzulehnen wie kleine Abbaustätten auf jedem Acker. Als Ausnahme betrachte ich jedoch den Eigenbedarf, wo die Rekultivierung durch den Entnehmer zwingend notwendig ist.

Um die Diskussion in diesem wichtigen Bereich voranzutreiben, wurde im Wirtschaftsausschuß des Nationalrates, auf Anregung der Vorsitzenden Frau Abgeordneten Tichy-Schreder, vereinbart – auch im Ausschuß des Bundesrates wurde ausführlich darüber diskutiert –, daß alle


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