Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mit allen Beteiligten auszuarbeiten. Ein Anliegen dieser Legislaturperiode sollte die Novellierung der Reisebürosicherungsverordnung sein.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen zur 8. Anfrage, 623/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark) um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

623/M-BR/96

Mit welchen Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß – auch während und nach dem schrittweisen Aufheben des BSE-Embargos – in Österreich nur BSE-freie Lebensmittel in Verkehr gebracht werden?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Meine Damen und Herren! In Österreich besteht derzeit noch eine Kundmachung hinsichtlich des Verbotes der Einfuhr von lebenden Rindern, Rindfleisch und Produkten vom Rind aus Großbritannien. Vom Veterinärausschuß der EU ist ein Tilgungsplan genehmigt worden, der sämtliche Maßnahmen enthält, durch die sichergestellt ist, daß BSE im Vereinigten Königreich getilgt wird und kein BSE-belastetes Fleisch oder Fleischprodukte in den Binnenmarkt gelangt, somit auch nicht nach Österreich. Dieser Tilgungsplan ist die Grundlage für einen Rahmenplan, bei dessen Erfüllung eine schrittweise Aufhebung des Exportverbotes aus Großbritannien möglich, in Aussicht gestellt ist – ohne Zeitangabe.

Die Maßnahmen erfassen:

die Tötung und unschädliche Beseitigung aller BSE-verdächtigen Rinder;

das Verbot der Verfütterung von Tierkörpermehl an alle landwirtschaftlichen Nutztiere;

die obligatorische Entfernung spezifischer Rinderinnereien;

das Verbot, Rinder über 30 Monate in die Lebensmittel- oder Futterkette einzuschleusen.

Diese Maßnahmen werden von der EU-Kommission unter Beiziehung der Mitgliedsstaaten streng kontrolliert.

Erst wenn die Effizienz durch die Berichte der Kontrollkommission – zwei haben schon stattgefunden – erwiesen ist, wird nach Befassung des Ständigen Veterinärausschusses und eines noch zu bildenden interdisziplinären Ausschusses, für den wir auch einen österreichischen Vertreter nominiert haben, der erste Schritt zu einer Lockerung des Import-Embargos durchgeführt. Eine wichtige Voraussetzung im Rahmen dieser Tilgungsmaßnahmen ist eine von der Kommission in Vorbereitung befindliche Kennzeichnungspflicht für Fleisch und Fleischwaren, damit man die Herkunft, soweit es möglich ist, feststellen kann.

Weiters besteht auch im Binnenmarkt eine Meldepflicht beziehungsweise eine Kontrolle im Rahmen des Verkehrs von lebenden Tieren, Fleisch und Fleischwaren, sodaß auch dadurch gesichert ist, welchen Ursprungs eine bestimmte Sendung ist.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Frau Bundesministerin! Sie beziehen sich einerseits in Ihrer Beantwortung auf EU-Richtlinien und auf Gremien, unter anderem auf den Veterinärausschuß – es gibt im Bereich der EU auch den wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß, der schon seinerzeit festgestellt hat, daß eine BSE-Übertragung auf Menschen möglich ist und der gerade jetzt im Hinblick auf diese stattgefundene Konferenz gefordert hat, es möge nach wie vor das Exportverbot gegen Rindertalg, Gelatine und Bullensamen aufrecht bleiben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite