Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 19

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Andererseits zitieren Sie diesen Veterinärrat, der de facto weisungsgebunden ist und von einzelnen Ländern beschickt wird. Welchem Gremium geben Sie den Vortritt bei seinen Empfehlungen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Bundesrat! Ich gebe in meiner Obsorge um die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung den Vortritt, und daher herrscht in Österreich nach wie vor ein Verbot der Einfuhr von Gelatine, Talg und Rindersamen.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Bei der gestrigen und vorgestrigen Regierungskonferenz wurde beschlossen, 19 Milliarden Schilling an Entschädigung für BSE-geschädigte Bereiche zur Verfügung zu stellen. Davon erhält Großbritannien allein umgerechnet 11 Milliarden Schilling, wieviel Österreich bekommt, weiß ich nicht. Es wäre interessant, zu erfahren, wieviel Sie, Frau Bundesministerin, veranschlagen, wieviel für veterinärpolizeiliche Maßnahmen, für gesundheitspolizeiliche Maßnahmen von dieser Summe verwendet wird?

Präsident Johann Payer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Bundesrat! Die gesundheitspolizeilichen Maßnahmen in Österreich sind bemerkenswert, ja sogar ausgezeichnet. Unsere Tierärzte arbeiten hervorragend, und das System funktioniert, sodaß es eigentlich einer Finanzspritze der EU nicht bedarf. Würde ich diese verlangen, dann würde ich gleichzeitig zugeben, daß unser Kontrollsystem nicht funktioniert – es funktioniert aber. Diese Summen sind vorwiegend zur Entschädigung der österreichischen Bauern gedacht, denn unglücklicherweise, Herr Bundesrat, ist auch in Österreich der Rindfleischkonsum zurückgegangen – völlig ungerechtfertigt, denn das österreichische Rindfleisch ist in Ordnung.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen zur 9. Anfrage, 619/M. Ich ersuche Frau Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol) um die Verlesung ihrer Anfrage.

Bundesrätin Therese Lukasser: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

619/M-BR/96

Wie beurteilen Sie als für den Konsumentenschutz zuständige Bundesministerin generell die Situation des Konsumentenschutzes in Österreich?

Präsident Johann Payer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Bundesrätin! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit, sich an die Rechtslage der EU anzupassen, hat in den letzten Jahren neue Anstöße für die österreichische Konsumentenpolitik gebracht. Als Ergebnis dieser Bemühungen seien genannt: das österreichische Produkthaftungsgesetz, der für Konsumenten relevante Teil des österreichischen Bankwesengesetzes, das österreichische Versicherungsvertragsgesetz, das fast nach 80 Jahren angesichts des EU-Versicherungsmarktes einer umfassenden Neuordnung zum Schutze der Versicherungsnehmer unterworfen worden ist.

Große, über lange Jahre sich hinziehende Gesetzesvorhaben wie zum Beispiel das Maklergesetz, die Konkursordnungsnovelle, mit der der Privatkonkurs ermöglicht wurde, konnten fixiert werden. Ich hoffe, daß in Kürze auch die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz dem Parlament vorgelegt werden kann.


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