Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 20

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Das sind Beispiele einer österreichischen Konsumentenpolitik, die den EU-Vergleich nicht zu scheuen braucht; im Gegenteil, die da und dort und zunehmend Vorbildcharakter für die EU-Rechtspolitik haben könnte. – Danke schön.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Therese Lukasser: Frau Bundesministerin! Im Bericht zur Lage der Verbraucher 1994 – inzwischen wurde dem Ministerrat auch ein Bericht über das Jahr 1995 vorgelegt – wurde festgestellt, daß zum Themenbereich "Kapitalanlage und Konsumentenschutz" das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz weitere Studien in Auftrag gegeben hat, die laut Bericht demnächst vorgestellt werden. Wurden diese Studien bereits veröffentlicht?

Präsident Johann Payer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Frau Bundesrätin! Ich kann Ihnen im Augenblick nicht darauf antworten, ob die Studie schon veröffentlicht wurde. Ich ersuche Sie daher, das schriftlich beantworten zu dürfen. Der Bericht wird heute dem Ministerrat vorgelegt.

Präsident Johann Payer: Die Frau Bundesministerin wird das schriftlich beantworten. – Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur 10. Anfrage, 613/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten) um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Josef Pfeifer: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

613/M-BR/96

Was tun Sie als Konsumentenschutzministerin, um eine Verbesserung der Grundpreisauszeichnung in Österreich herbeizuführen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Bundesrat! Die Grundpreisauszeichnung war uns Österreichern in Brüssel ein sehr großes Anliegen, da wir der Meinung sind, daß den europäischen Verbrauchern – nicht nur den österreichischen – der preisbewußte Einkauf erleichtert werden soll. Dazu muß eine Vergleichbarkeit, eine Basis gegeben sein.

Dieser nunmehr vorliegende gemeinsame Standpunkt des Rates zu einer "Richtlinie zur Angabe der Preise von Verbrauchern angebotener Erzeugnisse" sieht vor, daß im Grundsatz alle Produkte grundpreisauszeichnungspflichtig sein sollten. Die Richtlinie wird für österreichische Verbraucher natürlich eine wesentliche Verbesserung ihrer Information darstellen. Ich kann selbst als einkaufende Hausfrau feststellen, daß es oft schwierig ist, die Preise der Produkte zu vergleichen, da sie verschieden abgefüllt sind. Man muß sich auf einen Grundpreis beziehen können.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin! Wann wird diese Richtlinie in etwa zur Anwendung gelangen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Bundesrat! Wir führen im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium Verhandlungen zur Erarbeitung der Richtlinie in Brüssel und bereiten nunmehr eine Endfassung, einen gemeinsamen Standpunkt vor.


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