Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 22

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Zustimmung zu einer solchen Entscheidung nicht in Frage, da nach meiner Ansicht die Auswirkungen von gentechnisch herbeigeführten Resistenzen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt noch nicht ausreichend untersucht worden sind. Das betrifft besonders die Auswirkungen der Markergene, der Antibiotikaresistenzgene, die man hinzufügt. Diesbezüglich bedarf es noch einiger Untersuchungen. Wir sind dabei, auch einige Fragen zu klären, inwieweit die Substanz überhaupt in der Pflanze beziehungsweise im Endprodukt bleibt beziehungsweise inwieweit sie im menschlichen Darm aufgenommen wird und zu welchen Reaktionen es dann kommen könnte.

Präsident Johann Payer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Frau Bundesrätin? – Bitte.

Bundesrätin Hedda Kainz: Welche Notwendigkeiten bestehen vor Inverkehrbringen dieses Produktes Ihrer Ansicht nach unbedingt?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Diesbezüglich besteht meiner Meinung nach immer Verwechslungsgefahr. Wenn man das Wort "Freisetzung" verwendet, dann glaubt man, daß es bereits in alle Winde verteilt wird. Richtig ist aber, daß das Freisetzen noch ein Versuch ist. Das Inverkehrbringen eines Produktes hingegen ist, damit Handel treiben zu können, ohne der Möglichkeit der Rückholbarkeit. Ich bin daher der Meinung, daß von einer derartigen umfassenden Vermarktung im Rahmen von weiteren begleitenden Untersuchungen noch einige Erfahrungen über die Langzeitfolgen dieser Resistenzen auf Mensch und Umwelt gesammelt werden sollten. Es sollte meiner Ansicht nach ein Daten- und Informationsaustausch eingerichtet werden im Rahmen der "Working Group on Risk Assessment" auf der Grundlage der Richtlinie 90/220/EWG.

Eine gründliche Evaluierung der Auswirkungen ist wichtig, da mit dieser Entscheidung zum ersten Mal in Europa eine gentechnisch veränderte Pflanze zur direkten Verwendung als Lebens- und Futtermittel freigegeben worden wäre. Es ist Ihnen ja sicher nicht unbekannt: Herr Umweltminister Bartenstein – da dieses Thema in der Umweltsektion abgehandelt wird – vertritt heute die Position des Gesundheitsministeriums, von der ich annehme, daß es auch seine Position ist. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Das heißt, wir haben das akkordiert.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Hedda Kainz: Sind Sie der Meinung, daß wenigstens die Kennzeichnung ausreichend vorgenommen würde?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Ich würde das einmal so formulieren: Grundsätzlich muß man dem, was ich in Hinblick auf die Antibiotikaresistenzen gesagt habe, nachgehen. Das ist unbestritten. Genauso unbestritten ist aber, daß man gentechnisch veränderte Lebensmittel kennzeichnen muß; diesbezüglich bin ich für eine umfassende Kennzeichnung. Aussagen wie "So lange eine Tomate aussieht wie eine Tomate, brauchen wir sie nicht zu kennzeichnen" – das gleiche gilt für Bananen – lehne ich ganz entschieden ab. Wir wollen wissen, was in der Banane enthalten ist, daher ist diese umfassende Kennzeichnung das oberste Gebot.

Präsident Johann Payer: Danke. – Wir gelangen zur 13. Anfrage, 624/M. Ich ersuche Frau Bundesrätin Ursula Haubner (Freiheitliche, Oberösterreich), ihre Frage zu stellen.

Bundesrätin Ursula Haubner: Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

624/M-BR/96

Mit welchen Maßnahmen Ihres Ressorts ist heuer noch zu rechnen, um die Entschädigungsansprüche von kunstfehler- und arzneimittelgeschädigten Patienten entscheidend zu verbessern?


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