Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 23

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Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: In meinem Ressort wurde im vergangenen Jahr aufgrund des Arbeitsprogrammes in der letzten Legislaturperiode ein den österreichischen Gegebenheiten und der österreichischen Rechtsordnung angepaßtes Modell für verschuldensunabhängige Entschädigungen ausgearbeitet. Allerdings hat dieses Modell einen großen Haken, da die Frage der Finanzierung nicht gelöst werden konnte. Es wird im derzeitigen Regierungsübereinkommen erwähnt, daß wir beginnen sollten, die Frage der Haftpflicht für ärztliche Kunstfehler mit der Versicherungswirtschaft zu klären.

Es gibt Überlegungen, auch eine Studie in Auftrag zu geben, die die Basis für die Kostenschätzung eines Modells darstellen soll, da man eben, was die Finanzierung anlangt, zu keinem Ergebnis kommt. Wir hoffen, daß die Ergebnisse dieser Studie Grundlage sein könnten sowohl für die im Regierungsübereinkommen angesprochenen Gespräche als auch für die politische Entscheidung.

Präsident Johann Payer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Frau Bundesrätin? – Bitte.

Bundesrätin Ursula Haubner: Im Zusammenhang mit den Entschädigungsansprüchen wird sehr oft von Patientenversicherung gesprochen. Ich möchte Sie jetzt fragen: Wer soll nach Ihrer Auffassung die Kosten für diese verschuldensunabhängige Haftung übernehmen?

Präsident Johann Payer: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Das ist ja des Pudels Kern. Es heißt zwar immer, die Ärzte sollen zahlen, die Pharmaindustrie soll zahlen – im Endeffekt jedoch wird es auf die Patienten abgewälzt, und das ist meine Sorge. Man muß einen Weg finden, dem Patienten zu seinem Recht zu verhelfen, ohne daß es auf der anderen Seite wieder eine Belastung für die Patienten darstellt.

Es werden Modelle aus der Tasche gezaubert – derer hätte ich auch genügend. Aber im Endeffekt bleibt immer der Patient der Betroffene, der sowieso bereits Kosten hat, auf den man dann diese Kosten auch abwälzt. Dem möchten wir, so gut es geht, ein Modell gegenüberstellen, das diese Konsequenzen nicht mit sich bringt.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Frau Bundesrätin Haubner, bitte.

Bundesrätin Ursula Haubner: Frau Bundesministerin! Sie sind also der Meinung, daß die Patienten nicht zusätzlich belastet werden sollen?

Präsident Johann Payer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Ich bin der Meinung, daß man ein Modell finden soll, das, wenn schon eine Belastung nicht ausgeschlossen werden kann, die geringste Belastung überhaupt für den Patienten mit sich bringt. Die Modelle, die förmlich aus der Tasche gezogen werden, stellen in unseren Augen immer den Patienten als den am meisten Belasteten dar. Und das ist es, was uns an diesem Modell nicht gefällt.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen zur 14. Anfrage, 621/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol) um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Gottfried Jaud: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:


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