Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 34

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Bereich wird verschiedenes Know-how zur Verfügung gestellt, und es wird auch an die Mitgliedsländer appelliert, mit Hilfe von gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas zu tun.

Wenn es nun darum geht, die Harmonisierung des Gesellschafts- und Handelsrechts vorzunehmen, geschieht dies ordnungsgemäß innerhalb der zweijährigen Frist. Es war dies eine sehr lange Vorbereitungszeit, und ich glaube, daß wir eine gute Lösung gefunden haben.

Es geht im wesentlichen darum, die sogenannte Publizitätsrichtlinie, die Kapitalrichtlinie, die Verschmelzungs- und Umgründungsrichtlinie umzusetzen. Was heißt das im Klartext? – Es geht darum, daß wir dem Umstand Rechnung tragen müssen, daß in der Union ein Überleben für unsere Klein- und Mittelbetriebe nur dann gegeben ist, wenn diese Unternehmen zum einen versuchen, eine Vernetzung, eine Verflechtung mit Partnergesellschaften einzugehen, andere Standorte zu gründen, zum anderen werden wir natürlich versuchen, Investoren aus den anderen Mitgliedsländern zu uns zu bekommen. Und als gesetzlicher Rahmen dafür, als gesetzliche Basis, sozusagen als Rechtsstandard dient nunmehr diese Änderung des Gesellschaftsrechts und des Handelsrechts. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt einen Grundsatz, nämlich den der Publizität. Diese Publizität soll erwirken, daß es zu Transparenz kommt, daß eine gegenseitige Offenlegung erfolgt. Der Geschäftspartner oder der Partner, der sich an einer anderen Gesellschaft oder an einem anderen Unternehmen beteiligt, soll wissen, woran er ist, nicht nur durch eine aktuelle Bilanz, sondern auch durch Bilanzen, die in die Vergangenheit zurückgehen. Diese Offenlegung soll in der Weise präventiv wirken, daß man dadurch eine Insolvenz allenfalls frühzeitig erkennt. Eine Insolvenz im Ausland, in einem Mitgliedsland zu erkennen, ist mitunter sehr schwer. Es wird das nunmehr durch eine Einschaumöglichkeit in das ADV-Firmenbuch möglich sein, das wir dankenswerterweise infolge der großen Mühe und Initiative des Justizministeriums – federführend dabei war auch der hier anwesende Justizminister Dr. Michalek – bekommen haben und das ausgezeichnet funktioniert.

Es wird bei dieser Gesetzesmaterie nunmehr auch genau geregelt, inwieweit die Notare Eingaben im ADV-Bereich machen können. Es wird zusätzlich auch den Rechtsanwälten die Möglichkeit gegeben, sich hier anzuschließen, wenn sie sich darauf spezialisieren.

Zunächst geht es also um diese Offenlegungspflicht, die dann auch durch entsprechende Bilanzregelungen ergänzt wird.

Es soll erwirkt werden, daß eine Umgründung stattfindet, und zwar eine Umgründung, die gewährleistet, daß die Wertverhältnisse transparent bleiben, daß die Wertverhältnisse überschaubar bleiben. Es soll eine Kapitalsicherung dadurch vorgenommen werden, daß es das Publizitätsprinzip gibt.

Meine Damen und Herren! Alles in allem handelt es sich hiebei um eine bedeutende Änderung des Gesellschafts- und Handelsrechtes. Es ist eine pflichtgemäße Änderung, die uns von der Union auferlegt wird.

Ich möchte an dieser Stelle noch ein persönliches Anliegen vorbringen, etwas, was ich im Zusammenhang mit den Aktionsprogrammen für KMUs immer wieder feststellen muß. In der Diskussion auf Unionsebene müssen wir immer wieder feststellen, daß unsere Betriebe und Unternehmen sehr diskriminiert sind, wenn es darum geht, Betriebsgründungen im Ausland vorzunehmen. Die Betriebe in Österreich sind diskriminiert, weil wir durch eine Regelungswut, durch eine Gesetzesflut auf Landesebene, aber auch auf Bundesebene eine Vielzahl von Genehmigungen vorsehen. Das ist eine überbordende Bürokratie. Ich glaube, wir sollten diesem Umstand Rechnung tragen, wir sollten in unseren Bundesländern, aber natürlich auch auf überregionaler, auf nationaler Ebene dafür sorgen, daß diese Benachteiligung gegenüber anderen Mitgliedsländern beseitigt wird. In diesem Sinne möchte ich schließen und sagen, daß meine Fraktion diesem Beschluß gerne ihre Zustimmung geben wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

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