Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 33

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des Gerichtskommissärsgesetzes, der Jurisdiktionsnorm, des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, des Gerichtsgebührengesetzes, des Bankwesengesetzes, des Sparkassengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Rechtsanwaltsordnung zur EU-bedingten Anpassung des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie über die Spaltung von Kapitalgesellschaften und über die Umwandlung von Handelsgesellschaften (EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig übernommen. Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzesbeschluß des Nationalrates dient im wesentlichen der Anpassung des österreichischen Handels- und Gesellschaftsrechts an die gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union.

Es handelt sich im einzelnen um Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Aktiengesetzes, des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des EWIV-Ausführungsgesetzes, des Firmenbuchgesetzes, des Gerichtskommissärsgesetzes, der Jurisdiktionsnorm, des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, des Gerichtsgebührengesetzes, des Bankwesengesetzes, des Sparkassengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie um die Neufassung des Spaltungsgesetzes und des Umwandlungsgesetzes.

Angleichungen beziehungsweise Neuregelungen betreffen unter anderem die Einteilung der Kapitalgesellschaften in "kleine", "mittlere" und "große", im Bereich der Gründung von Aktiengesellschaften vor allem Sacheinlagen, eigene Aktien und Kapitalerhöhungen sowie die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile dieses.

10.24

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Mag auch diese Materie, die wir vom Berichterstatter sozusagen in einer Erstvorlesung zur Kenntnis genommen haben, ein wenig spröde und ein wenig trocken klingen und ist auch mancher von Ihnen versucht, zur Zeitung zu greifen, so möchte ich trotzdem auf die große Bedeutung und den Hintergrund dieser Gesetzesmaterie hinweisen. Der Hintergrund sind nämlich die Klein- und Mittelbetriebe, der Mittelstand, der vielfach als Kapitalgesellschaft, GesmbH oder Aktiengesellschaft strukturiert ist, und für diese Aktiengesellschaften und GesmbHs soll nunmehr eine Harmonisierung, soll eine Rechtsanpassung an die bestehenden Richtlinien, so wie es das EWR-Abkommen vorsieht, so wie es der Beitrittsvertrag vorsieht, vorgenommen werden.

Ich darf, noch einmal zurückkommend auf die KMUs – die Klein- und Mittelbetriebe –, an deren große Bedeutung erinnern, um die wir mittlerweile alle wissen. Sie sind das Rückgrat der Wirtschaft. Ihr Anteil in der Europäischen Union macht über 90 Prozent aus, etwa 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird von ihnen erzeugt, 70 Prozent der Beschäftigungsreserve findet sich in diesen Betrieben.

Also es geht hier wirklich um eine bedeutende Materie, und ich möchte ausdrücklich betonen, daß sich die Union dieser Bedeutung der KMUs sehr wohl bewußt ist und in verschiedensten Aktionsprogrammen Förderungen und Hilfestellungen anbietet, und zwar Hilfestellungen im materiellen Bereich, aber natürlich auch im immateriellen Bereich. In diesem immateriellen


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