Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 32

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EU-Bereich denken, etwa im Bereich des Umweltschutzes, dann sind wir mit unseren Normen, die sehr hoch und sehr gut waren, eigentlich allein stehengeblieben – im Gegenteil, niedrigere Normen haben bei uns Eingang gefunden. Ich möchte hier gar nicht lange über BSE reden, aber das ist solch ein Fall. Diese Harmonisierung sollte also nicht dazu führen, daß es zu einer Senkung des Standards kommt.

Eine weitere kleine Sorge ist, daß sich aufgrund einer allzu großen Kasuistik, das heißt, daß Bestimmungen in großer Vielfalt aufgezählt werden, dann keiner mehr auskennt. Ein Gesetz sollte durchschaubar sein.

Daß es dadurch, daß es Bürgern anderer EU-Staaten auch möglich ist, hier zu arbeiten, natürlich zu einem Druck auf den Arbeitsmarkt bei uns kommen könnte, ist dabei bitte auch zu bedenken. Nach wie vor sind wir ja von der österreichischen Bevölkerung gewählt, und wir sollten auch dafür sorgen, daß diese die Möglichkeit hat, hier auf dem Arbeitsmarkt tätig zu sein.

Soweit, meine Damen und Herren, nur einige Anmerkungen dazu. Als Föderalist bin ich erfreut, daß es zu einer Kostensenkung im Bereich der Länder kommt, denn sonst können sich die Länder meistens ohnehin nicht wehren. Wenn irgendwelche Kosten in irgendwelchen Gesetzen vorgeschrieben werden, dann stehen die Länder meist vor vollendeten Tatsachen. Wenn sie es dann beim Finanzausgleich anmerken, dann wird gesagt: Bitte, vielleicht beim nächsten Mal – oder überhaupt nicht.

Grundsätzlich ist die Kostensenkung erfreulich. Wenn das auch noch zu einer Hebung des Images, des Vertrauens der Patienten führt, dann ist es eine gute Vorlage. In dieser Hoffnung wird meine Fraktion die Zustimmung zu dieser Vorlage geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.20

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Aktiengesetzes, des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des EWIV-Ausführungsgesetzes, des Firmenbuchgesetzes, des Gerichtskommissärsgesetzes, der Jurisdiktionsnorm, des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, des Gerichtsgebührengesetzes, des Bankwesengesetzes, des Sparkassengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Rechtsanwaltsordnung zur EU-bedingten Anpassung des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie über die Spaltung von Kapitalgesellschaften und über die Umwandlung von Handelsgesellschaften (EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz – EU-GesRÄG) (32 und 133/NR sowie 5177/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Aktiengesetzes, des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des EWIV-Ausführungsgesetzes, des Firmenbuchgesetzes,


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