Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 38

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nehmens dienen. Damit wird letzten Endes auch – das war auch der Grund, warum wir einer Verlängerung der Aufstellungsfristen nicht zugestimmt haben – ein Beitrag zur Früherkennung und möglichsten Vermeidung von Insolvenzen geliefert.

Da Unternehmen, um konkurrenzfähig zu sein, auch eine optimale Unternehmensstruktur aufweisen müssen, die sich aber den jeweiligen, rasch ändernden, aktuellen Rahmenbedingungen – auch steuerlicher Natur – anzupassen hat, wurde auch das Umgründungsrecht neu geregelt, insbesondere auch unter Bedachtnahme auf den Schutz der Gläubiger einerseits und der Gesellschafter, insbesondere der überstimmten Minderheitsgesellschafter, andererseits.

Angeschnitten wurden heute auch die Neuregelungen im Firmenbuchgesetz über die elektronische Anbringung beziehungsweise Entgegennahme und Weiterleitung von Anmeldungen zur Eintragung in das Firmenbuch durch Rechtsanwälte und Notare. Ich möchte doch auch hier ein Mißverständnis, das mit der Rechtsanwaltschaft schon längst bereinigt wurde, aufklären: Es war niemals an eine Monopolisierung des EDV-Verkehrs im Firmenbuchbereich zugunsten der Notare gedacht. Der Unterschied zwischen der Regierungsvorlage und der Endfassung dieses Gesetzes ergibt sich aus folgendem: Der elektronische Rechtsverkehr wird durch Verordnung geregelt; diese Verordnungsregelung war und ist für vermutlich die zweite Hälfte dieses Jahres vorgesehen. Nur hinsichtlich der Notare sollte und wird nun auch eine Verpflichtung eingeführt werden, Firmenbuchanmeldungen, auch fremdverfaßte Firmenbuchanmeldungen entgegenzunehmen, und zwar gebührenlos, ADV-gerecht aufzubereiten und elektronisch an das Gericht weiterzuleiten. Der elektronische Rechtsverkehr als solcher wird daneben, wie erwähnt, durch Verordnung geregelt.

Neu ist die im Zuge der parlamentarischen Beratung mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ausgehandelte oder von diesem gewünschte gesetzliche Regelung, daß auch die Rechtsanwälte verpflichtet werden sollen – zur Beförderung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen den Rechtsanwälten und den Gerichten ganz allgemein –, über die entsprechende technische Ausstattung zu verfügen. Man erwartet sich natürlich, daß davon auch Gebrauch gemacht wird, ohne daß allerdings eine Verpflichtung der Rechtsanwaltschaft, sich dessen auch tatsächlich zu bedienen, eingeführt wird. – Das wollte ich nur als Ex-Notar, um etwaigen Verdächtigungen rechtzeitig vorzubeugen, gesagt haben.

Ganz allgemein ist der Schritt des EDV-Zugangs zum Firmenbuch ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg zur Erneuerung des Justizbetriebs durch Einsatz moderner Informationstechniken. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

10.52

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

10.52

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte dort beginnen, wo der Herr Bundesminister geendet hat, und zwar bei der Frage Notare und Rechtsanwälte. Es war am Beginn tatsächlich so, daß die Rechtsanwaltskammer doch die Gefahr gesehen hat, hier ungleich behandelt zu werden, und daß es massive Vorstöße gegeben hat, diese Ungleichheit nicht zum Tragen kommen zu lassen, und daß eine Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes im Gesetz tatsächlich angeregt wurde.

Die Rechtsanwaltskammer hat sich damals sogar bereit erklärt, die Kosten für alle technisch notwendigen Voraussetzungen für den Zugang zur elektronischen Datenverarbeitung – pro die Kanzlei zirka 50 000 S bis 100 000 S – sofort zu übernehmen, weil insbesondere auch das Mahnverfahren der Rechtsanwälte zu zwei Drittel schon über EDV abgewickelt wird. Es ist richtig, was der Herr Bundesminister hier gesagt hat, daß man nämlich dann letztlich einen Kompromiß gefunden hat, der vertretbar gewesen ist.

Meine Damen und Herren! Die Beschlußfassung über dieses EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz ist heute schon ausführlich diskutiert worden. Weil aber eines noch nicht ausge


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite