Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 39

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sprochen wurde, möchten wir von den Freiheitlichen hier das Justizministerium ausdrücklich für diese Arbeit loben. Es ist eine gescheite, vernünftige und trotz dieser schwierigen Materie doch sehr übersichtliche Arbeit, und es war tatsächlich eine ausgesprochen hochkarätige Expertenrunde, eine hochkarätige Juristenrunde hier am Werk. Diesbezüglich hebt sich das Justizministerium offensichtlich sehr stark von anderen Ministerien ab.

Gestern war im Ausschuß zu erfahren, daß es eine äußerst umfangreiche, ja die umfangreichste Gesetzesmaterie seit Jahren ist. – Das ist uns selbstverständlich bei 334 Seiten Regierungsvorlage, Herr Kollege Rockenschaub, auch selbst aufgefallen. Das war keine Frage. Wir von den Freiheitlichen haben aber nie verstanden und verstehen es auch heute noch nicht, warum die österreichischen Verhandler in Brüssel die Vereinbarung einer Übergangsfrist übersehen haben. Jedenfalls ist eine solche nicht zustande gekommen. Wir haben diese Auskunft auch gestern im Ausschuß so erhalten.

Eine Anpassung – das ist heute schon gesagt worden – an das EU-Recht hätte aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – diese ist mit 1. 1. 1994 in Kraft getreten – binnen zwei Jahren erfolgen sollen, das heißt, wir haben eine zumindest sechsmonatige Verspätung. Auf unsere Frage, ob daraus Nachteile für die österreichische Wirtschaft entstehen, wurde uns zwar kein konkretes Nein zur Antwort gegeben, aber man glaubt im Justizministerium, daß das nicht der Fall sein wird. Eigentlich haben wir ja nicht sechs Monate Verspätung, sondern sogar 18 Monate Verspätung, weil die Anpassungen spätestens mit dem EU-Beitritt am 1. 1. 1995 fertig und beschlossen hätten sein sollen. Damals hat man, wie gesagt, auf die Vereinbarung von Übergangsbestimmungen offensichtlich vergessen.

Auch jetzt, meine Damen und Herren, haben wir keine Übergangsbestimmungen. Sie lesen in der Vorlage, daß dieses umfangreiche Gesetzeswerk schon am 1. 7. in Kraft tritt. Glauben Sie wirklich, meine Damen und Herren, daß in der österreichischen Wirtschaft keine Vorbereitungen auf diese neue Situation notwendig sind? – Allenfalls auftauchende Probleme nehmen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, offensichtlich in Kauf. – Ich möchte das ausdrücklich festhalten.

Probleme wird es jedenfalls bei der Rechnungslegung geben. Aber da ist eine Übergangsfrist bis zum 1. 1. 1997 vereinbart, das ist sicherlich sehr vernünftig.

Wir Freiheitlichen – Kollege Rockenschaub hat das schon gesagt – werden heute zustimmen, weil im Justizministerium tatsächlich mit Akribie gearbeitet wurde, weil diese Anpassung notwendig ist, weil Rechtsunsicherheit verhindert wird – diese will niemand –, aber auch deshalb, weil eine Reihe von Sachfragen in unserem Sinn, im Sinne der Freiheitlichen erledigt worden ist, und weil hier zum Teil auch alte Forderungen erfüllt worden sind, insbesondere etwa die Frage der Aufspaltung, der Trennung von Gesellschaften, die in Hinkunft auch mehrheitlich möglich sein wird. Eine Trennung bei einer Aktiengesellschaft oder GesmbH war bisher nur einstimmig möglich; eine kleine Aktienminderheit konnte tatsächlich eine Aufspaltung, eine Trennung verhindern. Wir waren immer dafür, daß nicht nur die Zusammenführung von Gesellschaften, sondern auch die Trennung, die Auflösung von Gesellschaften mit Mehrheit möglich sein müßte.

Wir Freiheitlichen sind auch stets dafür eingetreten, daß der Weg zu Kapitalgesellschaften auch einzelnen natürlichen Personen offenstehen muß. Bisher war es so, daß eine einzelne natürliche Person keine Gesellschaft gründen konnte. Es hat in jedem Fall eines Strohmannes bedurft, und zwar nur für die Gründung, der Strohmann konnte kurz darauf ausscheiden. Wir haben das nie als sinnvoll erachtet. Das ist in Hinkunft besser und sinnvoll geregelt.

Ob die Gründung neuer Gesellschaften dadurch sehr erleichtert ist, wage ich zu bezweifeln, denn das Sparpaket der Regierung hat diesen positiven Aspekt sofort wieder verwässert. Ich verweise nur auf die Mindestkörperschaftssteuer in Höhe von 50 000 S – egal, ob nun ein Gewinn oder ein Verlust erzielt wird – auch in den Anlaufjahren eines Betriebes, wenn ein Verlust bei kleinen Gesellschaften wahrscheinlich nicht zu verhindern sein wird.

Abschließend noch zur Frage, wie viele Aufsichtsratsposten ein einzelner in der Gesellschaft übernehmen sollte. Das ist sehr individuell zu beurteilen. Aber die diskutierte Ungleichheit


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