Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 47

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Behindertenangelegenheiten und Krankenhausfinanzierung sind in einem eigenen Datenband enthalten.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales weist im Vorwort darauf hin, daß Österreich auch im Jahr 1994 bewiesen hat, daß sein hoher Sozialstandard und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durchaus vereinbar sind und eine wichtige Grundlage dafür eine offensive und umfassende Beschäftigungspolitik ist, die auch in Zukunft Priorität haben muß; eine aktive Arbeitsmarktpolitik ist zudem notwendig, um die besonderen Probleme einzelner Regionen, Berufs- und Altersgruppen erfolgreich zu lösen und Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen.

Weiters betont der Bundesminister für Arbeit und Soziales, daß der Beitritt zur EU für Österreich neue Herausforderungen und Chancen für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des sozialen Systems darstellt. Mit dem Beschluß des neuen Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit werden die grundsätzlichen Regelungen von mehr als 20 Richtlinien der EU auf dem Gebiet des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes umgesetzt.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Kapral. Ich erteile es ihm.

11.27

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedauere es außerordentlich, obwohl ich natürlich mit dieser Terminkollision gerechnet habe, daß der Herr Bundesminister für Soziales heute an der Diskussion und an der Behandlung des Sozialberichtes nicht teilnimmt. Ich fühle mit ihm, was seine Schmerzen hinsichtlich der jetzt im Ministerrat zur Behandlung kommenden Krankenkassensanierung anlangt. Es wird sich sicherlich Gelegenheit ergeben, heute im Zuge der Diskussion über diesen Sozialbericht auch zu dieser Frage noch einiges zu sagen. Aber eine Diskussion über den Sozialbericht in Abwesenheit des Sozialministers ist ein äußerst bedauerlicher Umstand und wird der Bedeutung der Sache nicht gerecht.

Ich glaube, es wird Aufgabe der Präsidiale sein, dafür zu sorgen, daß solche Dinge in Hinkunft nicht mehr passieren. Auch wenn alles formal seine Richtigkeit hat, bleiben Einwendungen oder Vorschläge in den Diskussionsbeiträgen natürlich ohne entsprechenden Widerhall.

Ich darf auch bei aller Anerkennung der Erstellung des Berichtes noch darauf hinweisen, daß es natürlich reichlich spät ist, wenn wir fast schon an der Schwelle zum zweiten Halbjahr 1996 den Sozialbericht 1994 abhandeln, wobei sich die Kritik nicht nur an das Sozialministerium richtet – aufgrund der Qualität ist die lange Zeit durchaus verständlich, aber man muß sich die Frage stellen, ob eine solche Qualität wirklich notwendig ist und die Aktualität nicht Vorrang haben sollte –, sondern die Kritik richtet sich natürlich auch pro foro interno. Es muß gelingen, solche Berichte viel rascher auf die Tagesordnung zu setzen, als das im gegenständlichen Fall geschehen ist.

Der Sozialbericht 1994 knüpft an die rezessionsbedingte Stagnation der Wirtschaft und damit der Arbeitsmarktlage im Jahr 1993 an und berichtet einleitend davon, daß die Beschäftigung im Berichtsjahr, also im Jahr 1994, deutlich angestiegen ist.

Das ist an sich eine erfreuliche Tatsache, die aber dadurch entwertet wird, daß wir in der Zwischenzeit 1996 schreiben und zur Jahreswende 1995/96 die höchste Arbeitslosigkeit in Österreich registrieren mußten, die seit 1945 festzustellen war.

Dies ist äußerst bedauerlich und zeigt, daß das Jahr 1994 nicht, wie von Konjunkturforschern, aber auch von seiten der Arbeitsmarktverwaltung angenommen wurde, der Beginn einer neuen


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