Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 109

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das Kulturbudget – mitfinanziert. Es ist diese Regelung sehr gut. Das, was bisher an Hindernissen aufgebaut war, bis man einmal sämtliche Stellungnahmen, Genehmigungen hatte, war wirklich sagenhaft. Ich beglückwünsche daher alle Institutionen, die Sportvereine, die Volkshochschulen und alle anderen Vereine, die in die Schulen hineinwollen, dazu, daß es diese Erleichterung jetzt gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Wir alle wollen eine moderne Schule, in der alle Beteiligten – Lehrer, Schüler und Eltern – zufrieden sind. Ich zitiere meinen ehemaligen Landesschulinspektor Pfeiffer, der zur Schule gemeint hat, es handle sich um vier "L": Leben, Liebe, Lernen, Leistung. – Dazu tragen auch die verbesserten Autonomiemöglichkeiten bei.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich könnte mir durchaus noch mehr Autonomiemöglichkeiten in der Schule vorstellen und meine, daß die Lehrer auch wüßten, mit dem gewonnenen Freiraum richtig umzugehen. Denn Lehrer sein heißt, auch ein guter Mensch zu sein, der seine Kinder auf das Leben vorbereitet – ich würde sogar meinen, Schule muß Leben sein. Lehrer sein heißt aber auch, mit vielen Neidkomplexen fertigzuwerden – das müssen auch Politiker.

Ich möchte also durchaus eine Lanze für die Lehrer brechen und einen Dichter zitieren, der mir sehr am Herzen liegt. Es war Erich Kästner, der geschrieben hat: Weil sich die Staaten nur Lehrer um 300 Mark leisten können, bleiben ihre Völker so dumm, daß sie sich Kriege um 3 000 Milliarden leisten müssen. – Ein Zitat von Erich Kästner.

Ich meine, die vorliegenden Gesetze sind positiv, sind ein richtiger Schritt in die Zukunft, und ich sehe eigentlich keinen Grund, hier Einspruch zu erheben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.41

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Therese Lukasser. – Bitte, Frau Bundesrätin.

16.41

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie auch mir zu den Schwerpunkten der vorliegenden Novelle des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes einige Anmerkungen. Die Berichterstattung und meine Vorredner nannten bereits die einzelnen Bereiche – ich darf mich kurz fassen.

Auch ich, Herr Kollege Platzer, war sieben Jahre lang Mitglied des Kollegiums des Landesschulrates und habe auch einige Bestellungen selbst miterlebt, trotzdem muß ich sagen, mit § 26a – Ernennung von Schulleitern – wird einem vielseitigen Wunsch Rechnung getragen beziehungsweise eine Lücke geschlossen. Dabei wurde wie im § 4 Abs. 6 auch im § 26 Abs. 7 auf den derzeit geltenden Terminus "Rücksichtswürdigkeit im Hinblick auf die sozialen Verhältnisse" verzichtet. Ich begrüße diese Neuerung, nicht nur, weil mir persönlich aufgrund dieses Passus eine Leiterstelle verwehrt wurde, sondern weil über Jahre, Jahrzehnte bestens geeignete Kolleginnen, die man als Doppelverdienerinnen abqualifizierte, dadurch gesetzeskonform den Kürzeren zogen.

Dazu paßt der uns heute vorgelegte Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1995. Er zeigt dieses Problem sehr deutlich, und ich darf wörtlich zitieren – Seite 12 unten –: "Dieser Diskriminierungstatbestand stellt sich nach wie vor als schwerwiegendes Problem dar, weil bei Nichtberücksichtigung einer entsprechend qualifizierten Frau diese zwar einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, die angestrebte Position jedoch dem erfolgreichen, wenn auch schlechterqualifizierten männlichen Bewerber erhalten bleibt. Der im Gleichbehandlungsgesetz nach oben hin begrenzte Schadenersatz in der Höhe der Differenz von vier Monatsentgelten steht zudem oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Schaden, den die betroffene Frau langfristig erleidet." – Soweit das wörtliche Zitat.

Es ist gut, daß nun jene Zeiten der Vergangenheit angehören, in denen die Kinderzahl eines Bewerbers Leiterbestellungen beeinflußt hat. In der Volksmeinung ist dies allerdings noch sehr stark verankert: Letzte Woche beklagte sich ein Vater bei mir, seine Tochter bekäme keine


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