Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 113

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

22. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche geändert wird (81 und 139/NR sowie 5197/BR der Beilagen)

23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche geändert wird (82 und 140/NR sowie 5198/BR der Beilagen)

24. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft geändert wird (83 und 141/NR sowie 5199/BR der Beilagen)

25. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend Fünfter Zusatzvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 (101 und 152/NR sowie 5200/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.


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