Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 112

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tion wird Inkompetenz zum System (Bundesrat Dr. Schambeck: Blendend!), das hat sich bei verschiedenen Rotationsvorschlägen auch in Parlamenten schon gezeigt. Ich meine daher, daß wir Direktoren haben müssen, die bei fachlicher Eignung langfristig die Qualität der Schule sichern.

Auch noch wichtig ist es mir, daß die Schulpartner in die Beurteilung einbezogen werden.

Zum zweiten Gesetz, das heute von Ihnen nicht beeinsprucht wird, ist zu sagen, daß dieses Gesetz zum ersten Mal den Schulen eine zweckgebundene Gebarung ermöglicht. Das heißt, Schulen können Einnahmen haben, können diese Einnahmen selbst verwalten, können damit auch Kosten decken.

Ich möchte ganz klar feststellen, daß dieses Gesetz als Gesetz für den Sport gemacht wurde – entgegen verschiedenen landläufigen Darstellungen. Es hat sich nämlich gezeigt, daß durch Überforderung der Schulen von außen – von Vereinen, von Sportvereinen und anderen Vereinen – die Kosten dermaßen gestiegen sind, daß manche Schulen sich schon überlegt und gefragt haben: Können wir es uns überhaupt noch leisten, jeden Abend, jeden Nachmittag, jedes Wochenende Sportvereine und andere Vereine in unsere Schule hineinzulassen, da wir ja die Kostensteigerung aus dem Schulbudget zahlen müssen? – Um es eben den Sportvereinen auch in Zukunft zu ermöglichen, in den Schulen ihre Stunden abzuhalten, haben wir diese Gesetzesvorlage geschaffen, wonach den Sportvereinen wirklich nur die anfallenden Kosten verrechnet werden dürfen. Ich meine, das ist eine gute, zielführende und zukunftsweisende Regelung.

Meine Damen und Herren! Mit diesen beiden Gesetzesvorlagen sind wir wieder einen Schritt weiter in der Autonomie der Schulen. Wir haben die Autonomie beim Schulzeitgesetz eingeführt, bei den Schulveranstaltungen, im pädagogischen Bereich, wie es von meiner Vorrednerin gerade beleuchtet wurde. Die Tiroler Landhauptschule war ein großes Vorbild im Bereich der pädagogischen Autonomie.

Es gibt die Autonomie nun auch im finanziellen Bereich, noch nicht so ausgebaut, wie ich es mir wünsche, aber es ist der erste Ansatz dafür vorhanden.

Ich meine, daß es uns mit gemeinsamen Anstrengungen bei den nächsten Gesetzesvorlagen, die ja bereits in Begutachtung sind, auch gelingen wird, in der Schule jene Autonomie zu verwirklichen, durch welche die Schule Schwerpunkte setzen kann, durch welche die Schulen Profil gewinnen können, durch welche aber auch die Qualität in der Schule gewahrt bleibt und gefestigt wird.

Ich danke den Bundesräten und Bundesrätinnen, die diese wichtigen Gesetzesvorlagen nicht beeinspruchen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.57

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 23. Mai 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.


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