Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 111

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! In die erwähnten neu eröffneten Möglichkeiten flossen Erfahrungen aus vielfältiger langjähriger Schulversuchsarbeit ein, die nunmehr ins Regelschulwesen übernommen wurden.

Ich habe von dieser Stelle aus mehrmals über die Tiroler Landhauptschule gesprochen und am 29. April 1993 an den damaligen Bundesminister für Unterricht und Kunst Dr. Rudolf Scholten folgende Sätze gerichtet – ich zitiere –: "Diese unmittelbar am Erleben des Schülers anknüpfende Schulform mit ihrer großen Flexibilität und dabei stattgefundenen Lehrplanentrümpelung wurde von Ihnen, Herr Bundesminister, mehrmals als Musterbeispiel für das Konzept einer autonomen Schule gewürdigt. Es wäre zu prüfen, ob es nicht an der Zeit wäre, das Schulversuchsmodell Landhauptschule in das Regelschulwesen überzuführen. Ich glaube, daß dies sogar aufkommensneutral zu machen wäre." – Ende des Zitats.

Heute freue ich mich, daß die engagierte Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen einen Teil der positiven Schulentwicklung darstellt.

Lassen Sie mich zum Schluß zusammenfassen: Die zu beschließende Novelle enthält noch eine Reihe weitreichender Regelungen für das österreichische Schulsystem, die es wert wären, hier näher erläutert zu werden. Die Veränderungen der Gesellschaft erfordern eine Kurskorrektur der Schule, eine Korrektur der Bildungsziele, eine Erneuerung der Lernkultur, eine Korrektur des Lehrerbildes und der Schulorganisation.

Vom lebenslangen Lernen haben bereits mehrere Kollegen gesprochen – ich erspare es Ihnen, schließe mich aber der Aussage des Landesschulratspräsidenten von Oberösterreich, Herrn Dr. Johannes Riedl, an, der sagt: Schulpolitik erfordert ein Maß an politischer Verantwortung, die über die Zielflagge der nächsten Wahl hinausreicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Im Namen meiner Fraktion danke ich allen, die in langen Verhandlungen Ausdauer und Kompromißbereitschaft gezeigt haben.

Wir von der ÖVP werden der Vorlage gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Prasch. )

16.52

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer. Ich erteile es Ihnen, Frau Bundesministerin.

16.53

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, daß heute im Bundesrat zwei Gesetzesvorlagen nicht beeinsprucht werden, die sehr wichtig für die Schule sind. Zum einen das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, durch das bei der Auswahl der Kandidaten an die erste Stelle die persönliche und fachliche Eignung gestellt wird, an die zweite Stelle die Zeit, die seit der Bewerbung, seit dem Eintritt in den Beruf vergangen ist. Die Zeit spielt nicht mehr eine solch große Rolle wie die fachliche und persönliche Eignung. Das finde ich besonders wichtig!

Das zweite, das ich besonders wichtig finde, ist die verstärkte Möglichkeit zur Objektivierung. Meine Damen und Herren! Ich habe selbst in verschiedenen Gremien der Landesschulbehörden gearbeitet und weiß sehr wohl, daß versucht wird, überall nach objektiven Kriterien vorzugehen. Nun wird es ermöglicht, daß das Land selbst seine objektiven Kriterien festlegt, vor allem auch, daß verschiedene Methoden angewandt werden. Es gibt sowohl das strukturierte Hearing als auch die Möglichkeit, ein Personalberatungsbüro einzuschalten. Ich glaube, wir sollten etwas Vertrauen in die Länder haben und es den Ländern überlassen, welche Art sie zur Objektivierung anwenden.

Das dritte, das mir besonders wichtig ist, sind die Direktoren auf Zeit. Ich meine, daß ein Rotationsprinzip, wie es manchmal diskutiert wird – alle drei, alle vier, alle fünf Jahre automatisch einen neuen Direktor –, sicher nicht der Stein der Weisen wäre. Durch eine allzu häufige Rota


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite