Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 20

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Präsident Josef Pfeifer: Danke. – Wir kommen zur 6. Anfrage, 633/M. Fragestellerin ist Frau Bundesrätin Gertrude Perl (SPÖ, Wien). Ich bitte, die Frage zu stellen.

Bundesrätin Gertrude Perl: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

633/M-BR/96

Wie ist der Stand betreffend Realisierung eines Bundesgesetzes über den Transport von Tieren im Schienenverkehr?

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Es gibt eine Reihe von Maßnahmen und Vorschriften, die den Transport von Tieren auf der Schiene regeln, die ich jetzt nicht alle im Detail vortragen möchte, deren Auflistung ich aber gerne zur Verfügung stelle.

Wir bereiten derzeit im Zuge der EU-Anpassung eine entsprechende Rahmenregelung vor, die alle derzeit bestehenden Regelungen beinhalten wird, und ich denke, daß das eine Angelegenheit der nächsten Monate sein wird.

Präsident Josef Pfeifer: Eine Zusatzfrage wird nicht gewünscht.

Wir kommen zur 7. Anfrage, 627/M. Ich bitte Herrn Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten), diese zu stellen.

Bundesrat Franz Richau: Sehr verehrter Herr Bundesminister! Im Ministerialentwurf betreffend das Führerscheingesetz sind sowohl eine zentrale Führerscheinevidenz wie auch die Einführung des sogenannten Punkteführerscheins vorgesehen. Obwohl ich als Exekutivbeamter die Einführung des Punkteführerscheines absolut befürworte, befürchte ich, daß ein großer Verwaltungsaufwand und somit auch finanzieller Aufwand auf beteiligte Gebietskörperschaften zukommen wird.

Daher die Frage:

627/M-BR/96

Mit welchen Gesamtkosten für die komplette Errichtung inklusive Administration rechnen Sie bei der Einführung der zentralen Führerscheinevidenz und des Punkteführerscheins?

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten: Herr Bundesrat! Erstens bedanke ich mich dafür, daß Sie diesem Thema positiv gegenüberstehen, was für viele, aber nicht für alle gilt.

Was die administrativen Kosten und die Einrichtungskosten betrifft, so habe ich auch in den politischen Gesprächen, die wir vor der Begutachtung geführt haben, ganz klar gesagt, daß man, würden diese Extremwerte, die mit etwa 300 Millionen Schilling beziffert werden, auch nur annähernd erreicht werden, das Projekt absagen muß. Es wäre grotesk, wenn wir für eine derartige Einrichtung 300 Millionen Schilling an öffentlichen Geldern aufwenden müßten.

Wir haben in der Zwischenzeit über das Bundesrechenamt – und das wurde auch von den entsprechenden Landesbehörden bestätigt – eine sehr genaue Untersuchung über die Mehrkosten, die durch das zentrale Führerscheinregister verursacht werden, anstellen lassen. In Klammer muß man sagen: Das zentrale Führerscheinregister müssen wir einführen, mit und ohne Punkteführerschein. Der Punkteführerschein wiederum, wenn es dieses Register einmal gibt, verursacht ja nur geringfügige Mehrkosten.


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