Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 30

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Eingelangt sind ferner Berichte (8409 bis 9115 EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Präsidiums angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Es liegt mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Kapral, Dr. Riess-Passer, Mag. Langer und Kollegen an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die unendliche Geschichte des Museumsquartiers vor.

Hoher Bundesrat! Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatung darüber sowie über die bereits früher eingelangten zugewiesenen Berichte der Bundesregierung über die Regierungskonferenz 1996, österreichische Grundsatzpositionen, und des Vorsitzes an den Europäischen Rat betreffend den Stand der Beratungen der Regierungskonferenz abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Ich habe all diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kapral zur Geschäftsordnung. – Ich erteile es dem Herrn Bundesrat.

10.35

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien) (zur Geschäftsordnung): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich stelle im Sinne der Geschäftsordnung den Antrag, dem Rechtsausschuß für die Beratung des Antrags Nummer 92/A vom 24. Mai betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Reichspolizeikostengesetz aufgehoben wird, eine Frist bis zum 23. Juli 1996 zu setzen, und begründe diesen Antrag wie folgt:

Während aufgrund der gesetzlichen Lage – ich gehe auf die juridischen Feinheiten nicht näher ein – die Einnahmen aus der Überprüfung von Kraftfahrzeugen in allen Bundesländern mit der Ausnahme von Wien diesen Ländern zufließen, müssen die in Wien eingehobenen Gebühren an den Bund abgeführt werden und fließen dem Budget zu.

Die Folge davon ist, daß in den Bundesländern die Überprüfung von Kraftfahrzeugen forciert durchgeführt wird, was insbesondere im Hinblick auf die sich oft in einem äußerst bedenklichen Sicherheitszustand befindlichen LKW aus osteuropäischen Ländern sehr wesentlich für die Sicherheit im Straßenverkehr ist, während solche Überprüfungen in Wien nur in sehr beschränktem Ausmaß durchgeführt werden, vor allem auch deswegen, weil die Landesfahrzeugprüfstelle in Wien sich in einem Zustand befindet, aufgrund dessen bei einem privaten Unternehmen eine sofortige Sperre durch das Arbeitsinspektorat erfolgen würde. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.37


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