Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 63

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Meine Damen und Herren! Es ist klar, daß man sich von dieser Regierungskonferenz keine spektakulären Headlines über bereits zustande gekommene Reformschritte erwarten darf, schließlich handelt es sich dabei um eine Arbeitskonferenz, die sich sehr detailliert mit unterschiedlichsten Aspekten zu befassen hat, sei es nun auf dem Gebiet der Institutionenreform, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder beim Kapitel Bürgernähe und Transparenz der Union, um nur einige zu nennen.

Bevor ich mich nun den einzelnen Themenkreisen der Regierungskonferenz zuwende, möchte ich positiv vermerken, daß innerhalb der EU-Mitglieder über die mittelfristigen EU-Erweiterungen prinzipielle Einigkeit besteht. So wurde auch beim jüngsten Europäischen Rat in Florenz wieder auf die Wichtigkeit hingewiesen, nach Ende der Regierungskonferenz die Vorbereitungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit den assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten, zu denen auch Slowenien zählt, in Gang zu setzen.

Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, komme ich auch schon zu einem der wesentlichen Bereiche der EU-Regierungskonferenz, nämlich zum Thema Institutionen. Im vorliegenden Bericht des Vorsitzenden über den Stand der Beratungen der Regierungskonferenz wird unter anderem festgehalten, daß bei einer Begrenzung der Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments eine Zahl von zirka 700 Abgeordneten in Betracht gezogen werden könnte, wobei bei der Sitzverteilung dem Bevölkerungsverhältnis Rechnung zu tragen sei und zugleich eine hinreichende Vertretung der Mitgliedstaaten mit geringerer Bevölkerungszahl sicherzustellen sei.

Was den Rat und die damit verbundenen Themen – qualifizierte Mehrheit und Einstimmigkeit – betrifft, zieht der Vorsitzende aus den bisherigen Debatten den Schluß, daß die erweiterte Anwendung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit als Mittel zur Steigerung der Effizienz des Entscheidungsprozesses in einer erweiterten Union angesehen wird, allerdings wird auch nahezu allgemein anerkannt, daß für bestimmte politisch brisante Bereiche weiterhin die Einstimmigkeitsregel gelten müsse. Als Schwelle für die qualifizierte Mehrheit sollte – so die weitgehend vertretene Auffassung – das derzeitige Niveau, also 62 von 87 Stimmen, beibehalten werden.

In bezug auf eine etwaige Anpassung der derzeitigen Gewichtung gibt es jedoch innerhalb der EU-Mitglieder unterschiedliche Auffassungen. So plädieren einige Delegationen dafür, daß die derzeitige Gewichtung beizubehalten und bei Erweiterung einfach zu extrapolieren sei. Untermauert wird dieser Standpunkt dadurch, daß beim Entscheidungsmodus des Rates der Grundsatz der Gleichheit der Mitgliedstaaten nicht unbeachtet bleiben dürfe.

Andere Delegationen wiederum halten es für erforderlich, daß sich die Entscheidungen, die die Union trifft, auf einen signifikanten Teil der Bevölkerung stützen, und dies könnte dadurch erreicht werden, indem entweder die derzeitige Gewichtung im Sinne einer genauen Entsprechung zwischen Stimmenzahl und Bevölkerungszahl geändert wird oder ein System mit doppelter Mehrheit – also Stimmenzahl und Bevölkerungszahl – eingeführt wird. – Österreich, meine Damen und Herren, setzt sich naturgemäß dafür ein, daß die starke Stellung der kleineren und mittleren Staaten im EU-Prozeß erhalten bleibt.

Bevor ich mich zu diesen Fragen näher äußere, möchte ich in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Aspekt ansprechen, nämlich die Rolle der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozeß. Generell wird anerkannt, daß ein Ausbau dieser Rolle komplementär zur Rolle des Europäischen Parlaments erfolgen müßte, dessen Befugnisse nicht – auch nicht indirekt – berührt werden dürfen. Wenngleich ich mir bewußt bin, daß es gegen die nun folgenden Überlegungen gewisse Vorbehalte gibt, so möchte ich dennoch folgendes bemerken:

Wenn ich nun all diese soeben genannten Aspekte zusammenfasse und wenn ich davon ausgehe, daß bei einer EU-Erweiterung eine zahlenmäßige Begrenzung der Kommission unausweichlich sein wird, dann muß ich sagen, ich bin der Meinung, daß ein Zweikammernsystem für die Union nahezu auf der Hand liegt. Warum, meine Damen und Herren, soll man das Rad neu erfinden, wenn es bereits durchaus bewährte Beispiele gibt? – Meiner Ansicht nach würde ein System, in dem die eine Kammer proportional die jeweilige Bevölkerungsgröße und die andere Kammer gleichberechtigt – gleichberechtigt! – die Mitgliedstaaten repräsentiert, durchaus Sinn


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