Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 135

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halterhaftung, welche den Waldbesitzern zumeist als Argumentationsgrundlage dient, um Mountainbiking auf Forststraßen nicht zuzulassen.

Jedenfalls kann ich sagen, daß ich aus zahlreichen Gesprächen weiß, daß die Meinungen der Forstleiter zum Thema Radfahren auf Forststraßen nach wie vor sehr unterschiedlich sind. (Zwischenruf.) Es ist aber auch so, daß immer mehr Bürgermeister, Sportverbände und Tourismusexperten die Marktchance erkennen und sich für das Radfahren im Wald unter bestimmten Auflagen aussprechen. Ich gebe zu, daß auch ich Bedenken habe, daß man mit dem Fahrrad im Wald herumfährt. Aber man muß darüber reden.

Um die Haftungsfrage auf Forstwegen und beim Bergradeln zu lösen, müssen sich Forstbesitzer, Gemeinden und Tourismusvertreter an einen Tisch setzen. Es geht darum, ein Modell zu entwerfen und umzusetzen, welches Rechtsunsicherheit vermeidet und Rechtsfolgen klar definiert.

Wie sieht nun die Situation derzeit aus? Ich versuche, das anhand der Österreichischen Bundesforste an einem Beispiel darzulegen. Die Österreichischen Bundesforste haben ein eigenes Forstwegenetz für Mountainbiker in der Länge von annähernd 1 000 Kilometer ausgewiesen und in Richtlinien die wirtschaftlichen Bedingungen hiefür festgelegt. Auf Grundlage dieser Richtlinien werden Verhandlungen mit Gemeinden, Tourismusvereinen und anderen Institutionen geführt.

Ich möchte als Beispiel auch solch ein Übereinkommen kurz streifen, das mit den Bundesforsten geschlossen worden ist.

Als erstes möchte ich einen mit dem Land Oberösterreich abgeschlossenen Vertrag hervorheben, mit dem 300 Kilometer Forststraßen im landschaftlich attraktiven Salzkammergut für Radler freigegeben werden konnten. Entgelt: 3,70 S netto pro Laufmeter und Saison. Ebenfalls im Jahre 1995 wurde ein Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich für eine Wegstrecke von 30 Kilometern im Reichraminger Hintergebirge geschlossen. Entgelt: zirka 5 S netto pro Laufmeter und Saison.

Das aktuellste Übereinkommen wurde mit dem Fremdenverkehrsregionalverband Lungau geschlossen, das noch in diesem Monat für eine Wegstrecke von zirka 30 Kilometern in Kraft treten wird. Entgelt: 3,20 S netto pro Laufmeter und Saison.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Abkommen von regionaler Bedeutung mit verschiedenen Gemeinden und Verbänden für Wegstrecken mit einer Länge von 20 Kilometern.

Weiters stehen Konzepte in Verhandlung wie im Bundesland Salzburg, im Bundesland Tirol und im Wienerwald.

Natürlich muß man mit großer Vorsicht vorgehen, denn es ist schon so, daß der Wald seine Bedeutung auch behalten soll. Auf dieser Gesprächsebene müßte es aber möglich sein, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es müßte möglich sein, entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen den Grundbesitzern, den radsportinteressierten Verbänden, den Sportvereinen, den Organisationen, den Gemeinden und den Tourismusverbänden zu finden, in denen die speziellen Ansprüche, die lokalen Gegebenheiten und Haftungsfragen bedarfsgerecht gelöst werden.

Ich darf am Schluß nochmals für den wirklich gelungenen Waldbericht 1994 herzlich danken und darf Ihnen mitteilen, daß die sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte den Waldbericht 1994 zur Kenntnis nehmen werden. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.04

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hermann Pramendorfer. Ich erteile es.


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