Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 18

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ein Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz, das ÖIAG-Anleihegesetz und das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m. b. H.,

ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen,

ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird.

Diese genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner Berichte (9116 bis 9818-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Ich habe alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Tremmel und Genossen an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Aufkündigung der Krankenkassenverträge mit privaten Krankenanstalten vor.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Josef Pfeifer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 3 bis 8, 9 und 10, 12 bis 15, 16 und 17, 18 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 43 sowie 44 bis 49 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall.

Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.


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