Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 68

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Hinsichtlich seiner Z 1 stimmt dieser Gesetzesbeschluß mit dem Antrag 91/A–BR/96 der Bundesräte Bieringer, Kone#ny, Dr. Kapral, der dem Nationalrat gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates als Gesetzesantrag unterbreitet wurde (54 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates der XX. GP), überein.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag soweit der Gesetzesbeschluß dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt –, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke dem Berichterstatter für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Albrecht Kone#ny. – Bitte.

13.16

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der heutigen Beschlußfassung handelt es sich um eine für den Bundesrat außerordentlich erfreuliche Weiterentwicklung, nämlich in der Richtung, daß nunmehr unstrittig ist, daß auch der EU-Ausschuß des Bundesrates die Möglichkeit hat, stellvertretend für das Plenum des Bundesrates Stellungnahmen zu EU-Vorhaben zu beschließen. Das wird die Aktionsmöglichkeit dieses Ausschusses zweifellos erhöhen und es uns besser möglich machen, in einem nicht gerade täglichen, aber direkten Kontakt mit dem Entscheidungsfluß der Europäischen Union unsere Meinung zum Ausdruck zu bringen.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, daß es bereits mit der Novelle zum Bundesverfassungsgesetz 1994 sowohl dem Nationalrat als auch dem Bundesrat gelungen ist, in einer im europäischen Vergleich beeindruckenden Art und Weise Mitwirkungsrechte im Normsetzungsverfahren auf europäischer Ebene zu erreichen.

Die österreichische Ausgestaltung dieses Mitwirkungsverfahrens ist nicht nur für andere europäische Länder ein Vorbild geworden, sondern sie zeigt auch sehr eindrucksvoll, daß durch den Beitritt zur Europäischen Union nicht notwendigerweise nationale Parlamente einen Bedeutungsverlust hinnehmen müssen.

Die sozialdemokratische Bundesratsfraktion hat damals, im Jahr 1994, darauf gedrängt, dem Bundesrat identische Rechte wie dem Nationalrat beim Mitwirkungsverfahren einzuräumen. Schließlich und endlich kommen dem Bundesrat im nationalen Rechtserzeugungsprozeß diese gleichen Rechte zu.

Schon im Vorfeld hat sich damals die SPÖ-Bundesratsfraktion auch dafür eingesetzt, daß im Bereich der Mitwirkungsrechte der Länder bei EU-Vorhaben uns, dem Bundesrat, eine zentrale Rolle zukommt. Wir waren damals leider mit unseren Vorschlägen ziemlich allein und konnten auch von den anderen Fraktionen des Hauses keine Unterstützung erfahren. Aber vor allem war es die Landeshauptmännerkonferenz, die sich strikte dagegen aussprach, die Wahrung der Mitwirkungsrechte der Länder dem Bundesrat anzuvertrauen, und die daher eine eigene Institution, nämlich die Integrationskonferenz der Länder, gestaltete.

Ohne jetzt politischen Revanchismus zu betreiben, ist klar festzustellen, daß diese der Landeshauptmännerkonferenz nachgebildete Einrichtung in der Praxis bisher völlig versagt hat und sich die Mitwirkung der Länder am europäischen Gestaltungsprozeß und dem österreichischen Part daher auch nicht in formell dafür vorgesehenen verfassungsmäßig eingerichteten Gremien abspielt, sondern in Lobbying – sei es gegenüber der Bundesregierung, sei es in Form der Bundesländerhäuser in Brüssel.

Ich halte das für keinen guten Weg, und ich sage es noch einmal: Es ist nicht politischer Revanchismus, der mich das aussprechen läßt, sondern einfach der Wunsch, daß wir hier zu einem zweiten Anlauf kommen, wenn man in kritischer Überprüfung feststellen muß, daß der


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