Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 69

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eine Weg nicht zu dem – ich gestehe das den Landeshauptleuten sofort zu – von ihnen damals gewünschten Erfolg geführt hat.

Ich kann daher für meine Fraktion nur an die Länder, die letztlich und endlich unsere politische Legitimation hier sind, die Einladung richten, bei einer hoffentlich von ihnen zu unternehmenden Neugestaltung dieser Mitwirkungsrechte den Bundesrat diesmal sehr wohl zu berücksichtigen.

Ich möchte weiters in diesem Zusammenhang feststellen, daß trotz der bisherigen Unklarheit über die Funktion des EU-Ausschusses dieser Ausschuß – ich will nicht fremde Sitten annehmen, aber Kollegen Penz ist für die Initiative, die er in diesem Ausschuß immer wieder vorgetragen hat und den er mit Leben erfüllt hat, zu danken – schon bisher eine durchaus positive Arbeit geleistet hat. Wir haben uns dort ausführlich und sehr wertvoll, wie ich glaube, mit den Leitlinien zur Regierungskonferenz auseinandergesetzt, wir haben mit den Mitgliedern der Bundesregierung den Dialog geführt und schließlich in Entschließungen Stellung genommen.

Daß diese Arbeit im übrigen auch wahrgenommen wird, beweist – manchmal ist es ganz gut, wenn man in der Welt herumfährt – eine von der Generaldirektion der Europäischen Kommission herausgegebene Zusammenfassung über den Diskussionsstand in den einzelnen nationalen Parlamenten zur Regierungskonferenz. In dem Papier, das wir bei verschiedenen Gelegenheiten, unter anderem bei einer Tagung in Rom, gesehen und bekommen haben, wird über den Nationalrat berichtet, daß er den Gemeinsamen Ausschuß eingesetzt hat und daß im Herbst 1995 eine Debatte darüber stattgefunden hat. Die Entschließung des Bundesrates vom Februar 1996 hingegen findet sich in diesem Dokument der Kommission vollinhaltlich. Ich finde, das ist doch ein Zeugnis, daß diese Arbeit nicht nur für uns selbst passiert, sondern daß wir tatsächlich in einen europäischen Diskussionsprozeß eingreifen.

Ich bin der Überzeugung, daß der Bundesrat und sein EU-Ausschuß gut beraten sind, wenn sie auch in Zukunft eigenständige Wege gehen und völlig unabhängig von der Politik, die in seiner Entscheidungshoheit der Nationalrat beziehungsweise dessen EU-Ausschuß eingeschlagen hat, spezifische Themen aufgreifen, insbesondere solche, die beispielsweise das für uns sehr bedeutsame Subsidiaritätsprinzip berühren.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß eine Stärkung und Ausübung dieser Mitwirkungsrechte des Bundesrates und natürlich der Mitwirkungsrechte anderer nationaler Parlamente gleichzeitig mit einer Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments ein wichtiger Schritt sind, um die Europäische Union gerade auf der Basis parlamentarischer Demokratie weiterzuentwickeln und nicht nur auf der Basis von Regierungsübereinkünften.

Lassen Sie mich am Schluß noch eine Bemerkung machen: Wir sollten im Zusammenhang mit dieser Beschlußfassung, die wir heute vornehmen, nicht vergessen, daß das ein Off-spin einer Geschäftsordnungsreform im Nationalrat ist. Ich glaube, daß wir diesen Impuls zum Anlaß nehmen sollten, die Geschäftsordnung des Bundesrates in einer vergleichbaren Richtung attraktiver und moderner und, wie wir erlebt haben, in der einen oder anderen Frage vielleicht auch klarer zu formulieren.

Namens der sozialdemokratischen Fraktion kündige ich Initiativen in dieser Richtung an und lade gleichzeitig die anderen Fraktionen ein, nicht nur unsere Vorschläge kritisch zu beurteilen, sondern auch mit eigenen Vorschlägen in einen solchen Diskussionsprozeß einzugreifen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.24

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Penz. Ich erteile dieses.

13.24

Bundesrat Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 stand unter dem Prätext der Versöhnung zwischen Europäischer Union und den Bürgern. Das ist auch verständlich, denn wird der europäische Integrationsprozeß ernstgenommen, bedeutet das natür


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