kenschein hinterlegt hat, er zum Arzt geht und ihm einige 100 S als Sicherstellung abverlangt werden. Da hat also der Arzt schon mit Geld zu tun.
Wenn also Krankenscheingebühr, dann Einhebung durch die Ärzte, weil ich auch glaube, daß es die einfachste und die billigste Art im Sinne der Verwaltung wäre. Denn es ist doch ganz einfach: Ein Arzt rechnet im Monat – ich sage jetzt einmal – 200 Krankenscheine ab; dann bekommt er eben um 10 000 S weniger von der Krankenkasse überwiesen, und damit wäre seine Leistung in einfacher Gegenverrechnung abgedeckt. Aber ich sage nochmals: Besser wäre es, über die Chipcard nachzudenken und diese einzuführen.
Was ich an dieser Novelle begrüße, ist, daß der Bezug von Krankengeld auf 52 Wochen gesetzlich festgelegt wurde und daß daneben auch weiter die Möglichkeit besteht, die freiwillige satzungsmäßige Mehrleistung bis zu 78 Wochen aufrechtzuerhalten. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat bereits erklärt, daß sie jedenfalls bei 78 Wochen bleiben wird, das ist sicher, und darüber bin ich als Niederösterreicher sehr froh.
Ich begrüße auch, daß es zu einer Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten gekommen ist – da hat es ein Problem gegeben –, daß also Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden, de facto aufgenommen wurden. Damit wird einer Forderung von Dienstnehmern in der Land- und Forstwirtschaft Rechnung getragen.
Ich darf aber zu einem weiteren Punkt kommen, den ich etwas kritisch gesehen habe, muß ich sagen. Einer der Vorredner von den F hat offenbar noch immer nicht kapiert, daß die Situation nunmehr klargestellt ist. Ich gebe schon zu: Ich bin kein Jurist, auch für mich als Nichtjurist war die Bestimmung hinsichtlich Krankentransportkosten schwer lesbar, aber Frau Bundesrätin Kainz und ich haben eine Klarstellung im Ausschuß eingebracht, und nunmehr ist alles klar. Daß aber selbst die Vertreter der F, die im Ausschuß waren, noch immer nicht glauben, daß das klargestellt ist (Bundesrat Dr. Tremmel: Warum war dann eine Ausschußklarstellung notwendig?), daß sie dem zuständigen Ministerialrat noch immer nicht zugehört haben, daß eine verbindliche Mustersatzung in diesem Bereich vorbereitet wird (Bundesrat Dr. Kapral: Das haben wir schon gemerkt, daß etwas vorbereitet wird!), sodaß Krankentransportkosten auch künftig – Herr Minister Hums hat das jetzt vor drei Minuten auch ganz klar gesagt ... (Bundesrat Dr. Kapral: Nichts anderes, Kollege Schaufler, als die Klarstellung des Herrn Bundesministers war unser Anliegen!) Meine Herren von den F! Sie könnten eigentlich aus diesem Grund der 53. ASVG-Novelle zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.)
Sie, meine Herren, haben meinen Parteifreund Ing. Hans Kellner als Präsident des Niederösterreichischen Roten Kreuzes zitiert. Ich habe ihm bereits gestern – oder eigentlich vorgestern, nach der Klarstellung im Ausschuß (Bundesrat Dr. Kapral: Was, gestern oder vorgestern?) – einen Brief geschrieben, in dem ich ihm diese Ausschußfeststellung übermittelt habe, sodaß er die Sorge los hat, die nicht nur das Rote Kreuz, sondern auch andere Sanitätsdienste hatten. (Bundesrat Dr. Kapral: Sie geben zu, daß er Sorge gehabt hat!) – Weil es schwer lesbar war, das war der einzige Kritikpunkt. Aber es war immer klar, daß es eine Pflichtleistung bleibt. – Die Sanitätsdienste haben also diese Sorge nicht mehr. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wenn man sich selbst bei etwas nicht auskennt, sagt man vorerst, der andere kennt sich nicht aus!)
Was mir als Arbeitnehmervertreter aber Sorge bereitet, ist das fallweise laute Nachdenken des Herrn Finanzministers Mag. Klima. War es im Frühjahr die Idee, die Sonderzahlungen stärker zu besteuern – wobei er natürlich wußte, daß sich da eine Welle des Protestes von den Arbeitnehmern erheben wird; es ist ja auch still geworden darum, ich erwähne es nur –, so ist es jetzt die Idee, die Sozialversicherungsbeiträge einer Besteuerung zu unterziehen. Dazu ganz klar aus der Sicht, aus der Position eines Arbeitnehmervertreters an die Adresse des Herrn Finanzministers: Wir haben das Sparpaket, das Strukturanpassungsgesetz noch lange nicht verkraftet; eine zweite belastende Maßnahme für Arbeitnehmer kann und darf es nicht geben.
Nun wieder zu etwas Positivem: Aus der vorliegenden Novelle ist auch ersichtlich – das wurde heute noch gar nicht angesprochen –, daß die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und ähnlichen Organisationen in die Unfallversicherungspflicht miteinbezogen werden. Ich glaube, daß
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