Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 107

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Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat die Verträge mit dem Goldenen Kreuz, mit der Privatklinik Josefstadt, mit der Neuen Wiener Privatklinik 1090 Wien und mit der Privatklinik Döbling gekündigt.

Die Burgenländische Gebietskrankenkasse hat die Verträge mit dem Goldenen Kreuz und mit dem Rudolfinerhaus gekündigt.

Die Stellungnahme der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ist noch ausständig.

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat die Verträge mit dem Militärspital Graz, mit dem Gekasan-Sanatorium Graz, mit dem Sanatorium Dr. Hoff in Graz, mit dem Sanatorium der Kreuzschwestern Graz, mit dem Sanatorium St. Leonhard, mit dem Sanatorium Eggenberg, mit dem Sanatorium St. Radegund, mit dem Sanatorium Hansa GesmbH, mit dem Sanatorium Dr. Schmidt in Hartberg, mit der Heilpädagogischen Station Wetzelsdorf sowie mit dem Orthopädischen Krankenhaus Theresienhof in Frohnleiten gekündigt.

Von der Kärntner Gebietskrankenkasse, der Salzburger Gebietskrankenkasse, der Tiroler Gebietskrankenkasse, der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, der Versicherungsanstalt des Österreichischen Bergbaus sowie der Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wurden mir keine Kündigungen gemeldet.

Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbetriebe hat die Verträge mit der Neuen Wiener Privatklinik, mit der Privatklinik Döbling und mit dem Hartmann-Spital in Wien gekündigt. Die Betriebskrankenkasse Staatsdruckerei, die Betriebskrankenkasse Austria Tabak, die Betriebskrankenkasse Semperit haben mir keine Kündigungen gemeldet. Die Betriebskrankenkasse Kapfenberg hat den Vertrag mit dem Krankenhaus Kapfenberg gekündigt.

Das sind die mir bisher vorliegenden Kündigungen.

Zur Frage 3, welche Auswirkungen auf den Weiterbetrieb und die Patientenbetreuung diese Vertragskündigungen haben werden, lautet meine Antwort: Die Verträge mit den privaten gemeinnützigen Krankenanstalten, die schon bisher in die KRAZAF-Finanzierung mit eingebunden waren, sind von der Einigung, die es auf politischer Ebene im März 1996 über die Spitalsfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 gegeben hat, mit umfaßt. Daher tritt dort keine Änderung ein. Bezüglich der übrigen privaten, gemeinnützigen Krankenanstalten gilt das gleiche wie für die übrigen Privaten.

Zu Ihrer Frage 4, welche Auswirkungen auf den Weiterbetrieb und die Patientenbetreuung diese Kündigungen haben werden: Ich gehe davon aus, daß es sich um vorsorgliche Aufkündigungen auch mit dem Zweck der Neuregelung der Verträge handelt, und ich gehe davon aus, daß zeitgerecht neue Verträge in dem Umfang geschlossen werden, der für die Patienten auch erforderlich ist, und gehe daher davon aus, daß diese Kündigungen per se keinerlei Auswirkungen haben werden, weil es zu Neuregelungen kommen wird – allerdings unter den neuen Prämissen und auch unter der Berücksichtigung des neuen Grundsatzes, daß es zu einer Kostenlimitierung kommen wird, so wie im Bereich der KRAZAF-Spitäler. Das ist mit einer der Verhandlungspunkte. Aber, wie gesagt, die Verhandlungen werden zuständigkeitshalber von den jeweiligen Sozialversicherungen geführt, wobei der Hauptverband natürlich diese Verhandlungen koordinierend mitbetreuen wird.

Zur Frage 5: Welche verbindlichen Regelungen zur Finanzierung des Weiterbetriebes und der Patientenbetreuung werden zwischen privaten, gemeinnützigen Krankenanstalten einerseits und den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Bundesländern auf der anderen Seite vereinbart?

Ich habe bereits erklärt: Derzeit finden Gespräche zur Umsetzung der politischen Vereinbarung, die im März getroffen wurde, statt. Bei der letzten Besprechung am 23. Juli, die es auf Expertenebene im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz gegeben hat – das ist die


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