Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 128

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Die Diskussion darüber, ob soziale Dienste ausgenommen werden sollen, ist auch kritisch zu betrachten, denn auch die Mitarbeiter in diesen Bereichen brauchen den sozialen Schutz. Wir haben mit dieser Werkvertragsregelung für viele Menschen, insbesondere für Frauen, erstmals in ihrem Leben Versicherungsschutz geschaffen. Das gilt beispielsweise auch für Vertreter und andere, die nun auch einbezogen werden, sie haben erstmals Unfallversicherungsschutz, den sie bisher nicht hatten. Diese Regelung enthält also eine ganze Reihe von Vorteilen für die Menschen! Ich habe zuerst schon gesagt: Wenn man der Argumentation folgen würde, man entlaste die Wirtschaft und helfe den Menschen, wenn sie keine Sozialversicherung zahlen müßten, dann müßte der logische Schluß sein: Schaffen wir zum Wohle aller die Sozialversicherung ab! – Wie absurd das ist, brauche ich hier nicht weiter auszuführen.

Daher richte ich nochmals die Bitte an Sie, dieser Werkvertragsregelung zuzustimmen, wobei es sicher auch in Zukunft noch praxisgerechte Korrekturen geben wird, das bestreite ich nicht. Aber es ist wichtig, daß wir heute diesen Schritt setzen.

Ein Thema, das auch mehrfach angesprochen wurde, ist die Einführung dieser Zusatzbestimmung, des Controllings. Da gibt es einige Probleme, die offensichtlich in der Kürze der Zeit von mir nicht genügend erklärt werden konnten.

Zunächst einmal: Es wurde zum Beispiel gefragt, wer denn überhaupt dieser Hauptverband im Verhältnis zu den anderen Sozialversicherungsträgern ist? – Der Hauptverband ist gemäß § 31 die Summe der Sozialversicherungsträger. In dem Hauptverband sind die Sozialversicherungsträger zusammengefaßt, um bestimmte Probleme auf gesamter Ebene zu regeln, die für alle gelten. Zum Beispiel werden da die Gesamtverträge mit den Ärzten beschlossen. Daher steht heute schon im § 31 Abs. 3 Z 2 – der Hauptverband ist nichts anderes als der Zusammenschluß der einzelnen Versicherungsträger, als die Selbstverwaltung –:

Zu den Aufgaben gehört die ständige Beobachtung der Entwicklung der Sozialversicherung in ihren Beziehungen zur Volkswirtschaft und die Ausarbeitung konkreter Vorschläge beziehungsweise die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung ohne Überlastung der Volkswirtschaft. – Das Ziel, das darin enthalten ist, wird auch wahrgenommen.

Jetzt soll dazu – und zu nichts anderem – dieses modernere Instrument des Controllings eingeführt werden. Es bringt keine einzige neue Kompetenz, es geht nur darum, daß bestehende Kompetenzen den modernen Managementsystemen entsprechend ausgeübt werden sollen, und zwar nicht von irgendeinem unbekannten Wesen, sondern von den einzelnen Sozialversicherungsträgern, zusammengefaßt im Hauptverband.

Daher glaube ich, daß es keinerlei Eingriffe in regionale Kompetenzen oder in andere Kompetenzen und keinerlei Beschränkung der Selbstverwaltung geben kann. Daher glaube ich auch, daß ich die Bedenken mit dieser Begründung zerstreuen kann. Es ist keine neue Kompetenz, es ist nur die Anleitung zur Durchführung, und das nur zu einer einzigen Zahl.

Ich hoffe, daß eines nicht eintritt: nämlich daß Bundesräte sagen, sie hätten ihre Aufträge von zu Hause mit und können daher aufgrund von bestehenden Argumenten, die ich anerkenne, ihre Meinung nicht ändern. Dann wäre die Diskussion und auch die Informationspflicht des Ministers sinnlos. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.11

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Tremmel.

18.11

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Ich ersuche, Herr Präsident, um eine Abstimmung gemäß § 54 Abs. 2 gemäß Geschäftsordnung des Bundesrates. Das ist die


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