Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 127

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18.02

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich gleich auf die letzte Wortmeldung beziehen. Herr Bundesrat Rockenschaub! Sie haben diese Frage, die Sie seinerzeit an Herrn Bundesminister Hesoun gerichtet haben, jetzt offensichtlich auch an mich gerichtet.

Nochmals: Als Minister steht es mir nicht zu, in den jeweiligen Parteien und Landesorganisationen der jeweiligen Parteien zu bestimmen, wer was wohin freiwillig bezahlt. Es sind mir die unterschiedlichsten Regelungen bekannt, wieviel von den einzelnen politischen Parteien von ihren Funktionären verlangt wird, "abzuliefern". Da gibt es diverse Interpretationen, das liegt nicht in meinem Bereich. Obmann Oberchristl bezahlt sicher freiwillig, das ist sein Problem und hängt mit den anderen Dingen, die in meinen Bereich fallen, nicht zusammen.

Mein persönlicher Eindruck zum Schluß Ihrer Ausführungen war, daß Sie vielleicht die Partei wechseln wollen, da Sie sich für das Steuersystem in dem einen Bereich so interessieren und gleichzeitig dem Rechnung tragen wollen, was Herr Landesrat Ackerl angeblich gesagt hat. Sie nähern sich diesbezüglich sehr weitgehend an, aber das ist auch Ihr persönliches Problem.

Nun möchte ich Ihnen ... (Bundesrat Dr. Tremmel: Dieser Raum ist bei uns sehr groß!) Der Raum ist offensichtlich sehr groß.

Aber jetzt zur Information: Nicht ich interpretiere eigenwillig, sondern in der Gesetzesformulierung, die Ihnen vorliegt, liegt zwischen den beiden Zahlen, in denen es um eine freiwillige Leistung bei den Fahrtkosten und weiterhin um die Pflichtaufgabe der Transportkosten geht, der Unterschied jetzt auch legistisch in der Formulierung, der mich nicht zu einer willkürlichen Interpretation berechtigt, sondern zu der in dieser Gesetzesvorlage enthaltenen rechtlichen Festlegung. Transportkosten sind auch weiterhin eine Pflichtaufgabe der einzelnen Sozialversicherungsträger – und das nicht aufgrund meiner willkürlichen Interpretation, sondern aufgrund des vorliegenden Gesetzesbeschlusses.

Es hat vor wenigen Tagen auch diesbezüglich ein klärendes Gespräch mit Herrn Landesrat Ackerl gegeben. Ich habe ihm diese Situation erklärt. Er hat dann gemeint, daß der Vorbehalt, den er gehabt hat, nicht mehr gilt. Wenn das also für Sie die Begründung war, nicht zuzustimmen, kann ich Sie beruhigen: Dieser Grund ist weggefallen, er ist nicht mehr existent. Sie haben ja soeben erklärt, nur deshalb, weil es Herr Landesrat Ackerl möchte, wollen Sie dem nicht zustimmen. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Nur deshalb!) Ich kann Ihnen sagen, das gilt nicht mehr. Herr Landesrat Ackerl ist mit dieser Zustimmung einverstanden. Daher nehme ich an, daß Sie nun, da die Begründung weggefallen ist und ich meiner Informationspflicht nachgekommen bin, zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Das verpflichtet Sie jedoch nicht, auch noch zu einer Parteisteuerregelung zuzustimmen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Es waren einige Punkte, aber nun nochmals zu den Werkverträgen: Ich möchte ergänzend dazu noch einmal feststellen: Diese Regelung, daß dienstnehmerähnliche Werkverträge und freie Dienstverträge der Sozialversicherung unterliegen sollen, ist eine ganz wichtige Regelung, weil es die Tendenz gibt, daß mehr und mehr nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterworfen waren, und zwar zu ihrem eigenen Nachteil, da es ja nicht nur eine Pflicht ist, sondern auch ein besonderes Recht. Daher: Wer dieser Regelung nicht zustimmt, stimmt eigentlich dagegen, daß sozialer Schutz für alle gegeben sein soll.

Es gibt diesbezüglich Ausnahmeregelungen. Wenn Sie den Punkt Erwachsenenbildung als Ausnahmeregelung zitieren, dann muß ich Ihnen sagen, daß das nicht mit den Werkverträgen zusammenhängt, sondern er war schon lange im ASVG enthalten, auch vor der Werkvertragsregelung. Das war übrigens einer der Gründe, warum es einige weitere Ausnahmeregelungen gibt.

Ich habe aber bereits erklärt, daß längerfristig das Ziel nur eine allgemeine Sozialversicherung sein kann, und zwar damit Einkommen aus Erwerbstätigkeit innerhalb bestimmter Grenzen sozialversicherungspflichtig sein sollen und damit entsprechenden Schutz bieten. Das ist einer der Schritte in diese Richtung, ein wichtiger Schritt.


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