Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 140

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prähauser. – Bitte, Herr Bundesrat.

19.01

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Das heute hier zu beschließende Gesetz ist ein Anliegen unserer unterrichtenden Pädagogen. Grund für diese Gesetzesinitiative ist der Wunsch der Lehrer nach mehr Freiheiten bei der Auswahl der notwendigen Unterrichtsmittel und die Ermächtigung der Schulen zu autonomer Lehrplanbestimmung, die eine Öffnung der Schulbuchaktion für Unterrichtsmittel nach eigener Wahl der Schule notwendig macht. Dem wird durch die Neudefinition der für den Unterricht notwendigen Schulbücher in § 31a Abs. 1 entsprochen.

In diesem Zusammenhang wird auch dem Wunsch entsprochen, therapeutische Unterrichtsmittel für Schüler ohne sonderpädagogischen Bedarf zur Verfügung zu stellen. Die Einschränkung auf behinderte Schüler wird daher herausgenommen. Außerdem erfolgt eine Klarstellung, welche Schulbücher bei Deutsch als Zweitsprache und bei zweisprachigem Unterricht vom Selbstbehalt befreit sind.

Die Anschaffung der Unterrichtsmittel nach eigener Wahl der Schule kann nur durch Verzicht auf andere Unterrichtsmittel im Ausmaß eines Höchstbetrages im Rahmen der vorgesehenen Limits pro Schüler möglich sein.

Mitbehandelt wird auch ein weiterer Schwerpunkt des Familienlastenausgleichs. Die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung, aus der bisher die Hälfte der Wochengeldaufwendungen getragen wurden, zeigen seit 1994 eine starke Tendenz zur negativen Gebarung.

Im Zuge der Verhandlungen zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde daher folgendes vereinbart: Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen trägt ab 1. Juli 70 Prozent der Aufwendungen für das Wochengeld anstelle von 50 Prozent.

Die Zweckbindung der Gelder des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und die auch für diesen selbst seit Jahren angespannte Finanzsituation erfordern ausgabenseitige Einsparungen, wobei auch strukturelle Anpassungen erfolgen müssen. In konsequenter Verfolgung dieser Ziele sollen daher diejenigen Fremdleistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds abgebaut werden, die eine Aufstockung und Refundierung von Fahrpreisen vorsehen.

Die Neuregelung, die ab 1. Jänner 1998 in Kraft treten soll, hat auch zur Folge, daß schwierige und aufwendige Refundierungsvorgänge mehrerer Ministerien in Hinkunft entfallen. Für Ansprüche, die bis zum Außerkrafttreten entstehen, sind Übergangsregelungen vorzusehen.

Um die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten im Rahmen von Verkehrs- und Tarifverbünden generell auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, ist eine entsprechende Ermächtigung zum Abschluß von Grund- und Finanzierungsverträgen für den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst vorzusehen.

Meine Fraktion hält die soeben von mir geschilderten Initiativen für notwendig und wird daher beide Regierungsvorlagen unterstützen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schicker. – Bitte.

19.05

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 soll sichergestellt werden, daß einerseits durch eine Erhöhung der Aufwendungen für das Wochengeld von 50 Prozent auf 70 Prozent aus dem Ausgleichsfonds eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, die bisher die Hälfte der Wochengeldaufwendungen zu tragen hatte, und daß andererseits, da ja auch der FLAF über Gebühr


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