Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 142

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keinen Anspruch auf Krankengeld haben, kein Recht auf Urlaubsgeld haben, keinen Anspruch auf Karenz- und Wochengeld haben und daß sich Eltern, deren Kinder bei einer nicht entsprechend ausgebildeten und nicht angestellten Tagesmutter betreut werden, nicht auf Qualität und Kontinuität verlassen können. Kinder haben ein Recht auf qualitativ hochwertige Betreuung und Stabilität der Betreuungspersonen.

Dies kann wohl auch nicht im Sinne einer gesicherten Altersversorgung für Frauen sein, wenn wir diese Frauen für ihre qualifizierte Kinderbetreuung mittels Werkvertrag beschäftigen. Ich bin in meiner politischen Tätigkeit fast täglich mit Frauenschicksalen konfrontiert. Ich kenne Frauen, die zwar ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, zum Teil auf mehreren Bedienerinnenposten – das soll jetzt bitte nicht abfällig klingen –, jetzt im pensionsfähigen Alter sind, jedoch keine Pension bekommen können, weil sie eben nie oder fast nie angemeldet waren. Deshalb werde ich mich auch in Zukunft einsetzen und jenen Frauen Beistand leisten oder beratend zur Seite stehen, die, aus welchen Gründen auch immer, es bisher nicht für notwendig hielten, ihre diversen Arbeitsleistungen in ordentliche Dienstverhältnisse umzuwandeln, weil ich leider auch viele Negativbeispiele von im Alter unversorgten Frauen kenne. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilfing. – Bitte.

19.11

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Da sich mittlerweile das Tempo der Reden beschleunigt und der Zeitaufwand verringert, möchte ich diesem positiven Beispiel folgen und erspare es mir, auf Aspekte einzugehen, die von meinen Vorrednern schon angesprochen wurden. Ich möchte nur auf einen Punkt besonders eingehen, und zwar auf die Abdeckung der Einzeltarife bei den Verkehrsunternehmen. Auch dieser Punkt wurde von meinen Vorrednern als positiv erwähnt, doch soll für die Zukunft erbeten werden, hier eine gerechte Lösung zu finden.

Ich bin auch der Auffassung des Kollegen Hüttmayr, der meinte, es dürfe nicht so sein, daß die Kosten dafür in Zukunft einseitig auf die Länder abgewälzt werden. Aber es darf in Zukunft auch nicht so sein, daß Familiengelder dazu verwendet werden, um durch überhöhte Schülerfreifahrtstarife Defizite zu verringern. Ich glaube, daß die Verkehrsverbünde, die in den Ballungszentren seit 1984 gegründet wurden, ohne Zweifel zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs beigetragen haben, was richtig war und ist. Sie haben aber auch dazu geführt, daß die Einnahmenverluste eben von den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden abgegolten wurden.

Interessanterweise ist bei der Schaffung des ersten Verbundes, bestehend aus den Wiener Stadtwerken, den Wiener Lokalbahnen und den ÖBB, die größte Fahrgastgruppe, nämlich die Schüler, noch miteinbezogen worden, sodaß der Familienlastenausgleich damals und auch heute noch für diesen Bereich die günstigen Verbundpreise in Anspruch nehmen konnte beziehungsweise kann. Seltsamerweise hat man bei allen weiteren Verbünden den Familienlastenausgleich nicht mehr zum Vertragspartner gemacht, ihn von diesen Verbundverträgen ausgeschlossen.

Der Familienlastenausgleich ist daher genötigt, höhere Fahrpreise zu bezahlen als die Allgemeinheit. Diese Vorgangsweise ist sachlich betrachtet als skandalös zu bezeichnen und führt dazu – das hat auch der Rechnungshof schon festgestellt –, daß Familiengelder zweckwidrig für verkehrspolitische Anliegen verwendet werden.

Der Familienlastenausgleichsfonds ist dazu gegründet worden – das wissen wir alle –, um eben die Mehrbelastung der Familien von staatlicher Seite anzuerkennen und abzugelten, und nicht dazu, um damit Defizite bei Verkehrsunternehmen mitzufinanzieren.

Ich glaube, dort liegt auch die besondere Qualität des neuen Familienlastenausgleichsgesetzes: daß es eben zu einer Ermächtigungsregelung für den Familienminister kommt, daß er im Rah


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