Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 147

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Schuljahr 1997/98 eine Einbindung der Schüler und Lehrlinge dieses Landes in die Verbünde, zu Verbundtarifen, erfolgen wird.

Auf der anderen Seite wurde völlig zu Recht darauf hingewiesen, daß dies nicht so geschehen kann, daß das durch eine einseitige, mit den Ländern nicht akkordierte Belastung der Länder finanziert wird.

Ich darf Ihnen daher auch wortwörtlich zu Gehör bringen, was der Herr Verkehrsminister und ich in einer Vereinbarung vom 8. Juli 1996 formuliert haben, nämlich unter anderem die Gewährung aller Verbundvorteile für Schüler und Lehrlinge, wobei die Finanzierung unter zusätzlicher Einbeziehung der Länder und Gemeinden noch gesondert zu erörtern ist. Das heißt, selbstverständlich gehen wir davon aus, daß das mit den Finanzausgleichspartnern zu erörtern ist. Selbstverständlich wird es hier zu keinem einseitigen Verschieben der Finanzausgleichsvereinbarungen kommen, zu einem grauen Finanzausgleich, wie er gemeinhin auch genannt wird. Selbstverständlich sind die Finanzausgleichspartner, sind die Länder und die Gemeinden in die Verhandlungen einzubinden.

Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf Ihnen auch sagen, welche Zielvorstellungen wir im Hinblick auf die Aufbringung von Mitteln und einer Lukrierung von Einsparungspotential haben. Wir sehen insgesamt mögliche Rationalisierungspotentiale, wir sehen Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung, und ich sage Ihnen, es wird sicherlich nicht einfach und vielleicht auch nicht zur Gänze möglich sein, alle 1,2 oder 1,3 Milliarden Schilling aus diesen Titeln zu lukrieren, aber das wird eben der Verhandlungsweg sein, und da gibt es sicher auch noch andere Varianten, jedenfalls nicht die, daß der Bund etwa einseitig die Länder belastet. Das ist nicht unsere Vorstellung.

Ein kurzer Satz noch zu den Ausführungen von Frau Bundesrätin Schicker, weil mir sehr wesentlich erschienen ist, was Sie zur Rolle der Pflegeeltern gesagt haben. Es war zwar eine Falschmeldung einer Agentur, die dann auch einige Minuten später korrigiert worden ist, daß ich eine Anhebung des Pflegegeldes gefordert hätte. Das deswegen nicht, weil das Pflegegeld von den Ländern bezahlt wird. Ich habe gefordert und in Aussicht gestellt, daß ich selbst mit dem Herrn Sozialminister so bald wie möglich – ich habe das schon gestern nachmittag tun können – in Kontakt treten werde – mit der Zielvorstellung, gerade auch für Pflegeeltern eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu erreichen, weil das, was Pflegeeltern bekommen, auch nicht unter einen Werkvertrag, auch nicht unter einen freien Dienstvertrag fällt. Das ist eine Remuneration sui generis, eine Art Sonderfamilienbeihilfe, und wir müssen und sollten uns da etwas einfallen lassen, weil die finanziellen Dimensionen, die die Frau Bundesrätin genannt hat, auch mir in etwa bekannt sind, abgesehen von der menschlichen Frage. Es ist hundertmal gescheiter und sinnvoller, Kinder zu Pflegeeltern zu bringen, als sie in Heimen unterzubringen, nicht nur vom Finanziellen, sondern auch vom Humanitären her.

Wenn die Länder bereit sind, beim Pflegegeld etwas zu tun, haben sie meine volle, jedenfalls einmal geistige Unterstützung bei diesem Vorhaben.

Ich möchte aber auch ein Wort der Kritik sagen, Frau Bundesrätin, zum Thema Tagesmütter: Abgesehen von der prinzipiellen Zustimmung, daß für die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis vier Jahren Tagesmütter sicherlich das Mittel der Wahl sind und wir das nur verstärken können, geht mir die Festlegung, nur dann Tagesmütter zu fördern, wenn sie voll angestellt sind, zu weit. Frauenministerin Konrad und ich haben sehr wohl als Grundvoraussetzung formuliert und fixiert, daß eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung gegeben sein muß. Wir haben auch formuliert, daß in dieser Struktur, im Trägerverein zumindest eine Tagesmutter fest angestellt sein muß, aber wir wollen sonst Flexibilität.

Ich gebe schon zu, daß es das Interesse von Frau Dr. Konrad gewesen wäre, eine Anstellung als Voraussetzung zu sehen. Ich selbst habe für mehr Flexibilität plädiert. Warum? – Weil es auch in Zukunft Tagesmütter geben wird, die ein, zwei Kinder bei sich haben, die das nur über einen bestimmten Zeitraum machen wollen, wo unter Umständen eine Anstellungsvereinbarung zu weit geht. Ein Positives der Werk- und Dienstvertragsregelung ist eben doch, daß sie die


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