Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 148

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Sozialversicherungspflicht enthält und daß das damit den Tagesmüttern indirekt zugute kommt, weil eben diese sozialversicherungsrechtliche Absicherung damit gegeben ist.

Noch ein letztes Wort zu den Ausführungen von Herrn Bundesrat Pischl. Wir warten, was uns der Verfassungsgerichtshof allenfalls mitteilen wird. Dieser Unterbrechungsbeschluß ist von großem Gewicht. Das wird nicht nur so gemacht. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist daher mit einem Erkenntnis zu rechnen, das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wiederum im Bereich der Familienbesteuerung Handlungsbedarf ergeben wird. Ich hoffe, daß der VfGH uns auch einen Wegweiser geben wird, neben einer Frist, die er zweifellos setzen wird, einen Wegweiser in die Richtung, wie es gehen soll. Das wird durchaus auch Überlegungen in Richtung eines steuerfreien Existenzminimums beinhalten, und das wird natürlich die Bundesregierung dann auch zur Handlung bringen, wenn ich auch sage, in diesem Umfeld des konsequenten, des eisernen Sparens bis zum Ende der Legislaturperiode wird dies alles nicht einfach zu bewältigen sein. Aber wir werden, wenn dieses Erkenntnis da ist, selbstverständlich sehr rasch handeln und das Notwendige tun. Mehr kann man heute nicht sagen, es wäre unseriös, weil eben die Überlegungen des VfGH noch nicht abschätzbar sind.

Frau Präsidentin! Ich danke für die Worterteilung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen; Anlage D und Änderung (5 und 303/NR sowie 5235/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird (EU-Novelle 1996 zum AWG) (149 und 308/NR sowie 5222 und 5236/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 über den Briefwechsel betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (99 und 304/NR sowie 5237/BR der Beilagen)


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