Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 155

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ein Pilotprojekt, das, wenn es sich im Bereich des Abfallwirtschaftsgesetzes als praxisnahe und praktikabel erweisen sollte, insgesamt in das AVG Eingang finden sollte.

Das Verfahren zur Müllverbrennungsanlage in Ranshofen wird vermutlich etwa 60 000 Parteien erbringen und andere große Projekte ähnliche Anzahlen von Parteien. Hier muß es zu einem praktikablen Massenverfahren kommen. Aber ich bekenne mich gleichzeitig dazu, daß das mit keiner qualitativen Verschlechterung von Bürgerrechten einhergehen soll und darf. Aber darin, ob jetzt eine Massenpartei einen Bescheid auf dem Gemeindeamt einsehen kann oder diesen per Post zugestellt bekommt, sehe ich keine qualitative Einschränkung von Bürgerrechten.

Ich kann mir insbesondere nach den Ausführungen der Frau Bundesrätin Markowitsch weitere Details dieses AWG-Novellenentwurfs ersparen. Ich darf nur einige Sätze zum Thema thermische Verwertung von Kunststoff sagen.

Wir haben diese Formulierung sehr bewußt in die AWG-Novelle aufgenommen, weil wir letztlich in der thermischen Verwertung von Müll respektive auch von anderen Stoffen insgesamt eine der Technologien sehen, mit denen man des Restmülls Herr werden kann und womit man Kunststoff einer Verwertung und nicht nur bloß einer Entledigung unterziehen kann und soll.

Frau Bundesrätin! Wir haben in unserem Land auch durch die Verpackungsverordnung erhebliche Erfolge erzielt, sosehr sie auch von Schwächen gekennzeichnet gewesen sein mag. Aber schließlich war das wohl auch ein Pilotprojekt, wenn es auch erst in den letzten drei Jahren wirksam geworden ist. Wir haben insgesamt die Müllmenge, die in Österreichs Deponien gelandet ist, von 2,06 Millionen Tonnen im Jahr 1991 auf 1,3 Millionen Tonnen im Jahre 1994, also bereits um rund 40 Prozent, reduzieren können. Diejenige Menge an Verpackungsmüll aus dieser Gesamtmenge aus Haus- und Systemmüll, die in Deponien gelandet ist, ist von 800 000 Tonnen um mehr als 50 Prozent auf 390 000 Tonnen reduziert worden.

Das sind recht beachtliche Erfolge. Aber wir bekennen uns natürlich dazu, daß man auch die Kosten im Auge behalten muß. Wir werden deswegen in Zukunft insbesondere dort, wo Müllverbrennungsanlagen modernster Technologie zur Verfügung stehen, mit der sogenannten thermischen Kunststoffreaktion etwas anders verfahren als in der Vergangenheit, weil hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr gestimmt hat.

Die Verpackungsverordnungs-Novelle geht in den nächsten Tagen – man könnte fast sagen Stunden – in Begutachtung, und ich hoffe und gehe davon aus, daß sie mit Oktober in Kraft treten kann. Es soll nicht verschwiegen werden, daß ein guter Grund für diese AWG-Novelle auch ein entsprechendes Erkenntnis des VfGHs war, der eine nicht ausreichende Determinierung der Verordnungsermächtigung, insbesondere für das Nebeneinander-Bestehen von Maßnahmen und Zielverordnung, geortet hat. Das war durch diese Novelle ebenfalls zu korrigieren.

Wir werden durch diese Novelle der Verpackungsverordnung einerseits mehr Wettbewerb und andererseits aber auch mehr Kontrolle in das System hineinbringen, etwa in einer Dreistufigkeit, die da lautet:

Im haushaltsnahen Bereich wird es auch in Zukunft zu einer monopolartigen Struktur kommen, Stichwort ARA. Dort werden wir aber eine Aufsicht etablieren, die nach den Modellen des Preisgesetzes eine Mißbrauchsaufsicht darstellt und mehr Kontrolle als bisher bieten soll.

Wir werden im gewerblichen Bereich nicht mehr nur flächendeckende Systeme haben, sondern insgesamt auch nicht flächendeckende Systeme zulassen und diese genehmigen. Auch die Genehmigung von Systemen ist ein neuer Tatbestand, ein Rechtszug in diesem Sinne für die Sammlung und Verwertung von Abfällen. Hier wird und soll es zu Wettbewerb kommen.

Wir werden darüber hinaus sogenannte "Großanfallstellen", wie sie gewünscht worden sind, etablieren lassen, und zwar auf freiwilliger Basis. Ein Unternehmen, eine Anfallstelle, die beispielsweise mehr als 30 000 Tonnen Kunststoff pro Jahr übernimmt, wird sich in ein Anfallstellenregister eintragen lassen können und wird Sonderregelungen unterworfen sein.


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