Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 156

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Das erscheint mir als Ergänzung zu dieser AWG-Novelle noch wesentlich zu sein. Frau Bundesrätin! Zu Ihrer Anmerkung zum Thema Biotonne: Es ist festzustellen, daß das, je ländlicher die Region ist, umso besser funktioniert. Aber ich konzediere, daß etwas Geschick und vor allem auch zur Verfügung stehendes Füllmaterial notwendig ist, um Geruchsbelästigungen – insbesondere im Hochsommer – zu vermeiden. Wenn es Weiterentwicklungen gibt, die Geruchsbelästigungen zu vermeiden helfen, bin ich gerne bereit, darüber zu diskutieren. – In diesem Sinne, Frau Präsidentin, danke ich nochmals für die Worterteilung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates. Diese Abstimmungen erfolgen getrennt.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen; Anlage D und Änderung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Ich bitte ferner jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrats vom 12. Juli 1996 über den Briefwechsel betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .


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