Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 160

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mung nicht verwehren. Wir werden ihnen zustimmen, sowohl der Änderung des Grenzkontrollrechtes als auch der Änderung des Fremdenrechtes. Ich möchte jedoch ganz kurz ein paar Bemerkungen machen.

Mir persönlich tut es leid, daß nur mehr ein kleiner Teil des angekündigten Paketes der Änderungen im Hinblick auf das Fremdenrecht übriggeblieben ist. Ich hoffe, daß es noch dazu kommen wird, daß auch die anderen Änderungen diskutiert und auch beschlossen werden können. Die gegenständliche Änderung des Fremdengesetzes ist durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden. Ich bin froh darüber, daß man endlich dazu übergeht, nicht in jedem Fall sofort die Ausweisung zu veranlassen, daß also kleine Tatbestände im Grunde genommen nicht so sehr ins Gewicht fallen, aber auf der anderen Seite sehr wohl Straftatbestände zu einer Ausweisung führen.

Für mich ganz besonders wesentlich ist es auch, daß man Maßnahmen setzen wird, die sowohl der Bekämpfung der Ausbeutung von Frauen und in diesem Zusammenhang natürlich auch der Bekämpfung des Menschenhandels, der Schlepperei und der Prostitution dienen als auch das organisierte Verbrechen und die organisierte Kriminalität bekämpfen. Wenn man bedenkt, wie viele Frauen in den letzten Jahren und in den letzten Monaten zunehmend immer wieder nach Österreich kommen beziehungsweise nach Österreich geschleppt werden und hier gezwungen werden, der Prostitution nachzugehen, dann muß man sagen, es ist höchste Zeit, daß man diesen Frauen einen bestimmten Schutz gewährt, damit sie nicht sofort ausgewiesen werden, wenn sie ertappt werden, sodaß sie andererseits gegen jene aussagen können, die sie dazu bewogen haben, nach Österreich zu kommen und der Prostitution nachzugehen. Denn diese Frauen stehen unter einem ganz besonderen Druck. Sie halten sich illegal in Österreich auf, stehen unter dem Druck der Zuhälter, werden ausgenützt und ausgebeutet, und damit wird auch das organisierte Verbrechen entsprechend unterstützt.

Wie gesagt, ich bemerke, daß jetzt wohl nur ein kleiner Teil des ursprünglichen Gedankens und des ursprünglichen Wunsches der Änderungen hier zur Diskussion steht, und hoffe doch, daß in nächster Zeit das gesamte Paket verhandelt werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.27

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

20.27

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Teilnahme Österreichs an der EU sowie am Schengener Abkommen sind die Kontrollen im Warenverkehr ebenso wie die Personenkontrollen zu einem Großteil weggefallen. Da jedoch Österreich nach wie vor verschiedene Außengrenzen hat, ist dieses Grenzkontrollgesetz notwendig. Es regelt unter anderem die Behördenzuständigkeit, die Einsetzbarkeit der für die Grenzkontrollen zur Verfügung stehenden Wachkörper sowie die Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Unter § 3 Abs. 1 sind vom Bundesministerium für Inneres der Benützungsumfang sowie die Verkehrszeiten durch Verordnung festzulegen. Herr Minister! Hier möchte ich an Sie die Bitte richten, bei den Verkehrszeiten auch auf die Verkehrszeiten der Nachbarzollämter, zum Beispiel Vorarlberg und Schweiz, besonders im Warenverkehr Bedacht zu nehmen. Derzeit sieht die Praxis nämlich so aus, daß zum Beispiel bei verschiedenen Grenzen in Vorarlberg durchgehend bis 16 Uhr abgefertigt werden kann, während in der Schweiz mittags zirka eine Stunde bis eineinhalb Stunden nicht abgefertigt werden kann, dafür aber bis zirka 17 Uhr abends. Hier wäre es meines Erachtens unbedingt erforderlich, im gemeinsamen Gespräch mit der Schweiz gemeinsame Warenverkehrszeiten zu vereinbaren.

Weiters hat sich in der Praxis in Vorarlberg überaus bewährt, daß die Zollwache durch das Übertragungsgesetz die Warenkontrolle und die grenzpolizeilichen Agenden durchführt. Es ist daher eigentlich nicht einzusehen, warum nun für die Warenkontrolle beziehungsweise die Zollkontrolle die Zollwache zuständig ist, für die Personen beziehungsweise Grenzkontrolle jedoch


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite