Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 161

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die Grenzgendarmerie. Dies bedeutet in der Praxis einen höheren Verwaltungsaufwand sowie höhere Personalkosten. – § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 3.

Leider muß ich auch feststellen, daß in diesem Gesetz keine Kosten angeführt sind, obwohl dies gemäß § 14 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz gefordert wird. (Präsident Pfeifer übernimmt den Vorsitz.)

Hier möchte ich erwähnen, daß der ehemalige Föderalismusminister und jetzige Bundesrat Jürgen Weiss ein außerordentlich gutes Handbuch zur Kostenberechnung für Gesetzesvorlagen erstellt hat. Ich fordere Sie, Herr Minister, auf, in Zukunft der Verpflichtung nach § 14 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz nachzukommen.

Wir müssen leider auch feststellen, daß in diesem Grenzkontrollgesetz festgehalten ist, daß der Bundesminister vor der Erlassung einer Verordnung über die Schaffung oder Auflassung von Grenzübergangsstellen der Landesregierung des betroffenen Bundeslandes keine Gelegenheit mehr zur Stellungnahme geben muß, obwohl dies im Grenzkontrollgesetz 1969 festgeschrieben war. Die Vorarlberger Landesregierung hat in ihrer Gesetzesbegutachtung diesen Umstand ausdrücklich bemängelt. Hier wird meiner Meinung nach von seiten des Bundes scheibchenweise die Mitsprache der Länder reduziert, was für mich unverständlich ist.

Daher bringe ich nun folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Ilse Giesinger, Albrecht Kone#ny, Franz Richau und Herbert Platzer betreffend Einbindung der Länder bei der Schaffung oder Auflassung von Grenzübergangsstellen (Grenzkontrollgesetz)

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, vor der Schaffung oder Auflassung von Grenzübergangsstellen auch weiterhin der betroffenen Landesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben."

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.32

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Der von den Bundesräten Giesinger, Kone#ny und Genossen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Einbindung der Länder bei der Schaffung oder Auflassung von Grenzübergangsstellen ist genügend unterstützt und steht demnach zur Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Einem. Ich erteile es ihm.

20.32

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte nur kurz zu den zuletzt erfolgten Ausführungen der Frau Bundesrätin Giesinger zwei Anmerkungen machen.

Erstens: Ich glaube nicht, daß Sie die gesetzliche Bestimmung im Rahmen des Grenzkontrollgesetzes richtig interpretieren, wenn Sie daraus schlußfolgern, daß damit vorgesehen wäre, daß wir in Vorarlberg zu einer anderen Praxis an der Grenze übergehen. Es wird dort bei derselben Praxis bleiben, wie sie jetzt schon gehandhabt wird und die von Ihnen als erfolgreich bezeichnet worden ist. Es besteht keine Absicht, in unmittelbarer Zukunft die Grenzkontrolle im Raum Vorarlberg gegenüber den benachbarten Staaten in andere Hände zu legen. – Dies aus Kostengründen.


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