Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 173

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Damit wird der nationalen und internationalen Kritik an Österreich in diesem Zusammenhang ein Ende gesetzt. War bisher eine behördliche Verfolgung von Insider-Straftaten und Geldwäscherei durch die Möglichkeit von vorhandenen anonymen Wertpapierdepots bei Kreditunternehmen –Effektenkassageschäft – unmöglich, so wurden durch die Novellierung des § 40 diese Nachteile der bestehenden Rechtslage beseitigt. Alte, anonyme Wertpapierdepots dürfen nur mehr abgeschöpft werden. Das Inkasso von Kupons und Tilgungserlösen erfordert noch keine Identifizierungspflicht, es darf jedoch kein Neugeschäft darüber geführt werden. Bei neuen Kaufaufträgen oder bei Hereinnahme von Wertpapieren muß sich der Kunde ausweisen und seine Identität kundtun.

Durch diese gesetzliche, allerdings unbefristete Übergangsregelung hat man anonymen Anlegern Gelegenheit gegeben, jederzeit auszusteigen. Man hat dadurch vermieden, daß es zu Angstverkäufen an den Börsen kommt. Die Eröffnung von anonymen Sparbüchern wurde bei dieser Novellierung bewußt explizit ausgenommen.

Der Finanzplatz Wien soll durch diese Rechtssicherheit an Attraktivität gewinnen. – Meine Fraktion wird diesem Bankwesengesetz gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.12

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile dieses.

21.12

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden verstehen, daß ich aus dieser Reihe von Finanzgesetzen auch das Bankwesengesetz herausgreife, vor allem deshalb, weil Kollege Kaufmann den Freiheitlichen unterstellt hat, daß wir versuchen, damit politisches Kleingeld zu machen, indem wir das Vertrauen der Sparer in die Debatte bringen. Das ist eine Unterstellung, die wir sicherlich nicht auf uns sitzen lassen werden! Denn uns geht es wirklich um die Sparer in Österreich, und wir wollen kein politisches Kleingeld machen, sondern wir wollen die Spareinlagen, die es in Österreich gibt, tatsächlich sichern, meine Damen und Herren!

Der Themenkreis Bankwesengesetz ist auch deshalb interessant, weil erstens grundsätzlich die Frage der Anpassung an das EU-Recht – der Einbau einer Reihe von Richtlinien, welche Frau Kollegin Markowitsch genannt hat – insgesamt zu beleuchten ist und es zweitens um die Abschaffung der Anonymität des Wertpapiersparens, die Abschaffung von Nummernkonten und die Abschaffung des § 12 Depotgesetz und so weiter geht.

Bei der Harmonisierung fällt mir immer wieder auf, daß wir ständig Dinge anpassen, ohne überhaupt zu prüfen, ob das überhaupt in die EU-Kompetenz fällt. Im Sinne der Subsidiarität nach Maastricht ist die EU nur für diejenigen Angelegenheiten kompetent, bei denen es notwendigerweise nicht besser und gescheiter ist, wenn sie die einzelnen Länder selbst erledigen und die Länderkompetenzen erhalten bleiben. Ich höre immer: Das ist unbedingt notwendig, wir müssen das so durchführen. – Ich persönlich bin davon überzeugt, daß es wichtig wäre, einmal zu prüfen und uns von der EU beweisen zu lassen, ob überhaupt diese Kompetenz bei den Ländern liegt oder ob nicht doch vieles im Sinne von "zentralistischer Überreaktion" – wie das Kollege Bundesrat Weiss heute in einem anderen Zusammenhang genannt hat – einfach zentralistisch erledigt wird. Während die Franzosen und die Italiener die EU-Richtlinien erst einmal lesen, passen wir jedesmal gleich an. – Das ist ein Grund für mich, dem Bankwesengesetz keine Zustimmung zu geben, und ich bitte den Herrn Präsidenten, bei der Abstimmung meine Gegenstimme auch festzuhalten.

Ich gebe insbesondere auch deshalb keine Zustimmung, weil die Aspekte des Konsumentenschutzes in keiner Weise berücksichtigt worden sind. Es wurde eine gute Gelegenheit versäumt, dem Konsumentenschutz eine besondere Wertigkeit zu geben. Ich frage mich wirklich, wo die Konsumentenschützer im Bereich der Sozialdemokratischen Partei bei der Berechnung der Zinstage bei den Spareinlagen gewesen sind. Wenn Sie das Protokoll der Ausführungen von Frau Kollegin Anna Huber im Nationalrat gelesen haben, ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen,


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