Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 192

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kungen sind, für die lokale Wirtschaft ganz große Bedeutung haben und auch eine Reihe von Arbeitsplätzen schaffen.

Ich kann nicht sagen, daß dieses Gesetz das Papier nicht wert ist, auf das es geschrieben ist, weil die Förderungen so niedrig sind. Herr Dr. Kaufmann hat Beträge und die Anzahl von Förderungen genannt. Warum das das Papier nicht wert sein soll, auf dem dieses KMU-Förderungsgesetz geschrieben ist, verstehe ich nicht.

Herr Kollege Langer! Ich weiß aus meiner Tätigkeit in einer lokalen Sparkasse, wie viele kleinere und mittlere Unternehmen Mittel aus der BÜRGES in Anspruch genommen haben. Natürlich muß überprüft werden, denn es gibt bestimmte Richtlinien. Er kann nicht 100prozentig gefördert werden, sondern es gibt bestimmte Voraussetzungen dafür. Und es gibt natürlich auch Betriebe, bei denen man schon vorher weiß, daß sie nicht in der Lage sein werden, die entsprechenden Beträge wiederum zurückzuzahlen. Die Haftungsübernahme mit der Rückhaftung durch den Bund muß im Rahmen bleiben, die Höhe dieser Mittel, die für den Notfall einer Haftungsübernahme vorhanden sein müssen, wird im Budget festgelegt.

Neben Geldzuwendungen oder Zinsenzuschüssen gibt es auch Beratung und Serviceleistungen. Da wir nun aber in einer Zeit des Sparens leben, können leider, obwohl wir alle sehr dafür wären, daß mehr Mittel zur Verfügung stünden, nicht mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Ich glaube, daß dieses Gesetz wichtig ist, insbesondere die Änderung, die in diesem Gesetz enthalten ist, daß nicht nur Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer die Förderung möglich macht, sondern auch Freischaffenden diese Möglichkeit gegeben wird. Ich glaube, daß dadurch wiederum viele kleine und mittlere Unternehmen in Österreich Hilfe und Unterstützung erhalten, die für ihren Bestand sehr wesentlich sind. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.25

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Halbleiterschutzgesetz geändert wird und die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. September 1989 betreffend Gegenseitigkeit nach dem Halbleiterschutzgesetz gegenüber Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgenommen wird (Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend einen Vertrag über die Energiecharta samt Anlagen und Beschlüssen.

Der gegenständliche Beschluß regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder, weshalb dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz bedarf.


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