Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 194

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen 1994.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend die Kündigung von Handelsabkommen mit Ecuador, El Salvador und Guatemala sowie eines Abkommens über die Gewährung begünstigter Zollsätze mit Ungarn.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Akkreditierungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnungs-Novelle 1982 und das Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz).

Da § 7 Abs. 1 bis 3 des gegenständlichen Beschlusses gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, soweit er dem Einspruchsrecht des Bundesrates im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .


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