Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 89

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hohen Erwerbseinkommens durch unechte Werkverträge seiner Sozialversicherungspflicht weitgehend entzog.

Die Schließung dieser Umgehungsmöglichkeiten zur Wahrung der Beitragsgerechtigkeit und der sozialen Sicherheit für alle war daher eine unumgängliche sozialpolitische Maßnahme und ist daher auch zu begrüßen. Es ist aber auch wichtig, daß alle in diesem Land sozialen Schutz haben. Dafür müssen aber auch die erforderlichen Geldmittel gerecht hereingebracht werden.

Ich gebe zu, daß es sich bei dieser Materie um eine sehr komplexe, komplizierte Materie handelt und daß diese sicherlich nicht von Anfang an perfekt geregelt war. Ich möchte auch darauf Bezug nehmen, was heute hier gesagt wurde, daß nämlich auch in Zukunft weiter darüber gesprochen werden wird. Das wird immer so sein, weil man sich an die Gegebenheiten der Zeit anpassen, neue Regelungen treffen und neue Erfordernisse entsprechend regeln muß.

Ich möchte von den heute hier zu beschließenden Änderungen nur noch einen Punkt erwähnen: die Geringfügigkeitsgrenze für freie Dienstverträge und dienstnehmerähnliche Werkverträge, die von derzeit 3 600 S auf 7 000 S pro Vertrag und Auftraggeber angehoben wird. Hierbei handelt es sich um ein Kompromißangebot. Unser Vorschlag war ja, wie es ursprünglich beschlossen war, die Geringfügigkeitsgrenze mit 3 600 S festzulegen.

Ich darf zum Schluß kommen und sagen, daß das politische Ziel sein muß, nicht zwei Kategorien von Arbeitnehmern zu schaffen, nämlich die einen, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen und auch Schutz genießen können, und die anderen, die keine Beiträge leisten und daher auch keinen Schutz haben. Wir Sozialdemokraten werden es nicht zulassen, daß jene Intentionen die Vorderhand bekommen, die darauf abzielen, die Pflichtversicherung aufzuheben, die darauf abzielen, daß die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem freien Markt der Versicherungsgesellschaften übergeben werden.

Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse. Wir wollen unser Sozialversicherungssystem zum Schutze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufrechterhalten. Wir werden nicht zulassen, daß die Arbeitnehmerrechte und Sozialversicherungsrechte irgendwie umgangen werden, um – wie ich vorhin gesagt habe – einzelne Unternehmer in ihrer Intention zu bestärken, ihre Gewinne zu maximieren.

Wir werden uns um die Sozialversicherungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Landes auch in Zukunft kümmern. Ich empfehle daher dem Bundesrat, die heute vorgelegten Änderungen zur Kenntnis zu nehmen beziehungsweise ihnen die Zustimmung zu erteilen, da ich, wie gesagt, die Werkvertragsregelung grundsätzlich für gut halte. (Beifall bei der SPÖ.)

15.18

Präsident Josef Pfeifer: Danke. – Weiters hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.18

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zum dritten Mal in kurzer Zeit – innerhalb eines Jahres – steht die Thematik der sogenannten Werkverträge zur Diskussion und zur Beratung. Mein Kollege Mag. Langer hat richtig bemerkt – es war auch dem Bericht zu entnehmen –, daß sich in dieser Debatte kein Ende abzeichnet. Es ist geplant, mit den Sozialpartnern und Sozialversicherungsträgern weiterzuverhandeln. – Also ein "Ende nie" in dieser Causa.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß diese Thematik und vor allem diese Vorgangsweise der Reparatur der Reparatur nicht das Problem der Betroffenen, sondern vielmehr eine Identitätskrise der derzeitigen Regierung ist. Sie weiß nicht, für wen sie steht, für wen sie Entscheidungen trifft.

Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Sozialdemokraten nicht. Sie haben sich als Arbeitnehmervertretung verabschiedet. Jetzt, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie,


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